RIS AI
3 Treffer1503 msnur geltende Fassungen
EAS 1759Verlängerte Gastlektorentätigkeit in Italien
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftP 452/1-IV/4/0028.11.2000

…dem Grundtatbestand des Artikels 19 (öffentliche Funktionen) zuzuordnen sind, der an sich ausschließliche Steuerpflicht im Staat der die Bezüge zahlenden öffentlichen Kassen vorsieht. Wird die Lektorentätigkeit über den Zeitraum von zwei Jahren hinaus verlängert, dann ist damit die Grundbedingung für die Anwendung von Artikel 20…

EAS 1457Österreichische Universitätslektoren in Großbritannien
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftÖ 108/1-IV/4/9931.05.1999

…Diese abkommensrechtliche Steuerfreistellungspflicht gilt allerdings nur für den jeweiligen Gaststaat. In Österreich ansässige Lehrkräfte mit österreichischer Staatsbürgerschaft, die an britischen Universitäten im Rahmen eines Lektorenprogrammes deutsche Sprache, österreichische Literatur und Landeskunde unterrichten, werden daher auch bei einem nur kurzfristigen britischen Gastlehrauftrag durch das Doppelbesteuerungsabkommen nicht…

EAS 1425Österreichische Universitätslektoren an italienischen Universitäten
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftP 452/2-IV/4/9915.03.1999

…In diesem Fall wird daher durch das Abkommen einerseits Italien das Besteuerungsrecht an den Lektorenbezügen entzogen, andererseits läßt aber das Abkommen das österreichische Besteuerungsrecht an diesen Bezügen unberührt. Die italienischen Lektorenbezüge sind daher in diesem Fall in Österreich im Wege der Einkommensteuerveranlagung der Besteuerung zu…