…besteht Steuerpflicht für sämtliche Lehr- oder Forschungsvergütungen in Österreich (sonach Steuerpflicht "ab dem ersten Tag"). Es erscheint nun die Ansicht vertretbar, dass eine Unterbrechung dieser Zweijahresfrist dann vorliegt, wenn ein in Italien ansässiger Hochschulprofessor einen oder mehrere Lehraufträge an der Universität Graz (für einen insgesamt…
…Sommersemester 2014 neuerlich Lehrveranstaltungen an der österreichischen Universität abzuhalten, dann ist mit Aufnahme der Lehrtätigkeit im fünften Semester die Zweijahresfrist überschritten worden, wodurch Steuerpflicht für sämtliche Gehaltsbezüge ab dem Wintersemester 2011/12 eingetreten ist. Übersteigt der zeitliche Abstand zwischen zwei semesterbezogenen Lehraufträgen den Zeitraum eines…
…Staatsbürgerin in einem solchen mindestens zweisemestrigen Lehrgang einen Lehrauftrag angenommen, der in Blockform erfüllt wird und ihre Anwesenheit in Österreich lediglich vier mal pro Jahr jeweils für ein bis zwei Tage erfordert, dann unterliegen die hiefür zufließenden Einkünfte grundsätzlich der inländischen Lohnabzugsbesteuerung. Gemäß Artikel 9…
…vor der Einreise nach Österreich über mehrere Jahre einen Lehrauftrag an einer indischen Universität hatte und unmittelbar vor der Einreise nach Österreich selbständiger Forscher mit einer Eingliederung in ein Forschungsinstitut in Indien war, für weniger als zwei Jahre in Österreich auf, um hier an einer…
Übernimmt ein italienischer Wissenschaftler jeweils im Wintersemester 93/94, 94/95 und 95/96 Lehraufträge an einer österreichischen Universität, so tritt durch das Verlassen Österreichs in den Sommersemestern jeweils eine Hemmung der Zweijahresfrist des Artikels 20 DBA-Italien ein, so dass bei dieser Gestaltung ( 1…
…sich in Österreich für einen Zeitraum von höchstens zwei Jahren vorübergehend aufhalten, um an einer Universität oder einer andern Lehranstalt zu unterrichten oder zu forschen, mit den hierfür erhaltenen Vergütungen in Österreich Steuerfreiheit genießen. In EAS 781 wurde bei der Berechnung der Zweijahresfrist darauf Bedacht…
…Lehrvergütungen in Österreich (sonach Steuerpflicht "ab dem ersten Tag"). Mit der Frage, ob diese zwei Jahre zusammenhängend sein müssen, hat sich EAS 781 auseinandergesetzt und ausgeführt: "Übernimmt ein italienischer Wissenschaftler jeweils im Wintersemester 93/94, 94/95 und 95/96 Lehraufträge an einer österreichischen Universität…
…der Tätigkeit als Lehrbeauftragter unabhängig vom zeitlichen Ausmaß des Lehrauftrages als Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit zu werten sind, gilt auch für im Ausland ansässige Lehrbeauftragte; sie bewirkt damit auf der Ebene des internationalen Steuerrechts - solange sich nicht im Rahmen eines internationalen Verständigungsverfahrens das Erfordernis für…
…eine Aufteilung der Besteuerungsrechte vorzunehmen sein. Denn wenn rund ein Drittel bis maximal die Hälfte der für die schweizerische Musikschule zu erbringenden Tätigkeit am österreichischen Wohnsitz ausgeübt wird, dann steht insoweit das Besteuerungsrecht an den Vergütungen Österreich zu. Denn für die internationale Aufteilung der Besteuerungsrechte…
…Schweiz von der Besteuerung zu entlasten (die Vergütungen können bei Vorlage einer schweizerischen Ansässigkeitsbescheinigung auf dem Vordruck ZS-CH2 einkommensteuerfrei ausgezahlt werden). Jene Vergütungen, die von der Stadtgemeinde für einen anschließenden Liederabend gezahlt werden, unterliegen hingegen gemäß Artikel 17 Abs.1 DBA-Schweiz der österreichischen…
…künstlerische Persönlichkeiten für einen einmonatigen Musikunterricht auf Werkvertragsbasis verpflichtet, so unterliegen die für eine solche unterrichtende Tätigkeit gezahlten Vergütungen dem Einkommensteuerabzug gemäß § 99 EStG 1988. Durch das Netz der dem OECD-Musterabkommen nachgebildeten österreichischen Doppelbesteuerungsabkommen wird Österreich allerdings im Regelfall das Besteuerungsrecht an freiberuflich ausgeübten…
…der Wirkung einer erstattungsfähigen Gutschrift - anzurechnen ist. Andererseits ist zu bedenken, dass eine österreichische Steuer nicht "verloren" ist, da die USA gemäß Artikel XV DBA-USA verpflichtet sind, eine im Veranlagungs- oder Abzugsweg erhobene österreichische Steuer auf die US-Steuer anzurechnen. 2. Jänner 1995 Für…
…zu lassen. Eine unterrichtende Tätigkeit gilt nach einer mit Deutschland abgestimmten DBA-Auslegung nicht als "Vortragstätigkeit", deren Einkünfte ohne solche ständige Einrichtung in Deutschland besteuert werden könnten (AÖF Nr. 184/1984). 23. November 1998 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…der das Besteuerungsrecht Deutschland zuteilen würde, gilt nur für "vortragende Tätigkeiten" nicht hingegen für die "unterrichtende Tätigkeit" eines Hochschulprofessors (siehe den auf der Grundlage eines österreichisch-deutschen Verständigungsverfahrens ergangenen Erlass vom 24. Juli 1984, AÖF Nr. 184/1984). 10. Juni 1994 Für den Bundesminister: Dr…
…seine künftige Bestellung als Musikdirektor dieses Hauses zu leisten, dann unterliegen die dem ausländischen Künstler im Rahmen seines freiberuflich ausgeübten Künstlerbetriebes zugehenden Vergütungen dem Steuerabzug gemäß § 99 Abs. 1 Z 1 EStG 1988. Dieser Steuerabzug fällt unabhängig davon an, ob der Künstler die vertragsgegenständliche Tätigkeit…