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EAS 1012Besteuerung grenzdurchschnittener Landwirtschaften im Verhältnis zu Ungarn
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftL 22/1-IV/4/9710.02.1997

Bewirtschaften österreichische Landwirte Äcker auf ungarischer Seite, dann steht gemäß Art. 6 DBA-Ungarn das Besteuerungsrecht an den aus dem ungarischen unbeweglichen Vermögen erzielten Gewinnen Ungarn zu und es sind diese Gewinne von der österreichischen Besteuerung - unter Progressionsvorbehalt - freizustellen. Allerdings ist zu beachten, dass dann…

EAS 1999Besteuerung grenzdurchschnittener Landwirtschaften im Verhältnis zu Tschechien
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 4702/2-IV/4/0201.03.2002

  Bewirtschaften österreichische Landwirte Äcker auf tschechischer Seite, dann steht gemäß Art. 6 DBA-CSSR das Besteuerungsrecht an den aus dem tschechischen unbeweglichen Vermögen erzielten Gewinnen Tschechien zu und es sind diese Gewinne von der österreichischen Besteuerung - unter Progressionsvorbehalt - freizustellen; die in EAS 1012 enthaltenden…

EAS 813Verrechnungspreis für Roggenpollen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftD 14/1-IV/4/9622.02.1996

…vorliegenden Fall treten nach Darstellung in der Anfrage einige Besonderheiten hinzu: es wird nicht Roggen, sondern ein anderes Wirtschaftsgut, nämlich es werden bearbeitete Roggenpollen geliefert, die Roggenernte wird nicht von den Landwirten, sondern von der einkaufenden Tochtergesellschaft durchgeführt, die Landwirte erhalten einen höheren als sonst…