…Jahren 1998 bis 2000 mehr als 1.000.000 kg Feldfrüchte von ungarischen Unternehmen oder Landwirten angekauft und zum größten Teil in die Gemeinschaft ausgeführt hat. Dieser Umstand und die oben genannten weiteren Indizien lassen den Schluss zu, dass zumindest ein Teil der vom Bf…
…an ihn unterverpachtet hätte, so wie es viele andere Landwirte auch praktiziert hätten. Es ist daher davon auszugehen, dass es sich bei der Kft. um einen eigenständigen Betrieb handelte, der seine unternehmerische Tätigkeit sowohl als Handelsunternehmen als auch als landwirtschaftlicher Betriebe entfaltete. Die Zollfreiheit war…
…etc.), es sei denn, die Aufwendungen sind von der Gemeinschaft im fremden Namen geleistet worden (dann durchlaufende Posten: Ruppe, UStG, 3. Auflage, § 4 Tz 99). Die Tätigkeit von WEGs, die in der Erhaltung und Verwaltung des Gebäudes gegen Kostenersatz besteht, wird als unternehmerisch gewertet (Ruppe…
…1h ZollR-DG der Unabhängige Finanzsenat zuständig. Am 18. August 2005 wurde dem Unabhängigen Finanzsenat ein Schreiben vorgelegt, in dem FE bestätigt, dass alle im Jahr 1996 an den Bf gelieferten Stiere aus österreichischen landwirtschaftlichen Betrieben stammten und zwar entweder aus Eigenzucht oder von Landwirten…
…89/16/0186; 25.4.1996, 95/16/0244). Da es sich somit um Erzeugnisse mit Ursprung in der Gemeinschaft handelt, hat der Bf. für die betreffenden Rinder keine höhere als die ihm zustehende Erstattung beantragt. Es war daher wie im Spruch ausgeführt zu entscheiden…
…für Landwirte in Anspruch nehmen. Die Mitgliedstaaten dürfen die in Unterabsatz 1 Buchstabe b genannten Steuerpflichtigen nicht von den in Kapitel 3 Abschnitte 3 bis 6 und Kapitel 4 Abschnitt 3 vorgesehenen Pflichten in Bezug auf die Rechnungsstellung entbinden. (2) Machen die Mitgliedstaaten von der…
…für Landwirte in Anspruch nehmen. Die Mitgliedstaaten dürfen die in Unterabsatz 1 Buchstabe b genannten Steuerpflichtigen nicht von den in Kapitel 3 Abschnitte 3 bis 6 und Kapitel 4 Abschnitt 3 vorgesehenen Pflichten in Bezug auf die Rechnungsstellung entbinden. (2) Machen die Mitgliedstaaten von der…
…für Landwirte in Anspruch nehmen. Die Mitgliedstaaten dürfen die in Unterabsatz 1 Buchstabe b genannten Steuerpflichtigen nicht von den in Kapitel 3 Abschnitte 3 bis 6 und Kapitel 4 Abschnitt 3 vorgesehenen Pflichten in Bezug auf die Rechnungsstellung entbinden. (2) Machen die Mitgliedstaaten von der…
…für Landwirte in Anspruch nehmen. Die Mitgliedstaaten dürfen die in Unterabsatz 1 Buchstabe b genannten Steuerpflichtigen nicht von den in Kapitel 3 Abschnitte 3 bis 6 und Kapitel 4 Abschnitt 3 vorgesehenen Pflichten in Bezug auf die Rechnungsstellung entbinden. (2) Machen die Mitgliedstaaten von der…
…für Landwirte in Anspruch nehmen. Die Mitgliedstaaten dürfen die in Unterabsatz 1 Buchstabe b genannten Steuerpflichtigen nicht von den in Kapitel 3 Abschnitte 3 bis 6 und Kapitel 4 Abschnitt 3 vorgesehenen Pflichten in Bezug auf die Rechnungsstellung entbinden. (2) Machen die Mitgliedstaaten von der…
…für Landwirte in Anspruch nehmen. Die Mitgliedstaaten dürfen die in Unterabsatz 1 Buchstabe b genannten Steuerpflichtigen nicht von den in Kapitel 3 Abschnitte 3 bis 6 und Kapitel 4 Abschnitt 3 vorgesehenen Pflichten in Bezug auf die Rechnungsstellung entbinden. (2) Machen die Mitgliedstaaten von der…
…für Landwirte in Anspruch nehmen. Die Mitgliedstaaten dürfen die in Unterabsatz 1 Buchstabe b genannten Steuerpflichtigen nicht von den in Kapitel 3 Abschnitte 3 bis 6 und Kapitel 4 Abschnitt 3 vorgesehenen Pflichten in Bezug auf die Rechnungsstellung entbinden. (2) Machen die Mitgliedstaaten von der…
…für Landwirte in Anspruch nehmen. Die Mitgliedstaaten dürfen die in Unterabsatz 1 Buchstabe b genannten Steuerpflichtigen nicht von den in Kapitel 3 Abschnitte 3 bis 6 und Kapitel 4 Abschnitt 3 vorgesehenen Pflichten in Bezug auf die Rechnungsstellung entbinden. (2) Machen die Mitgliedstaaten von der…
…für Landwirte in Anspruch nehmen. Die Mitgliedstaaten dürfen die in Unterabsatz 1 Buchstabe b genannten Steuerpflichtigen nicht von den in Kapitel 3 Abschnitte 3 bis 6 und Kapitel 4 Abschnitt 3 vorgesehenen Pflichten in Bezug auf die Rechnungsstellung entbinden. (2) Machen die Mitgliedstaaten von der…
…für Landwirte in Anspruch nehmen. Die Mitgliedstaaten dürfen die in Unterabsatz 1 Buchstabe b genannten Steuerpflichtigen nicht von den in Kapitel 3 Abschnitte 3 bis 6 und Kapitel 4 Abschnitt 3 vorgesehenen Pflichten in Bezug auf die Rechnungsstellung entbinden. (2) Machen die Mitgliedstaaten von der…
…für Landwirte in Anspruch nehmen. Die Mitgliedstaaten dürfen die in Unterabsatz 1 Buchstabe b genannten Steuerpflichtigen nicht von den in Kapitel 3 Abschnitte 3 bis 6 und Kapitel 4 Abschnitt 3 vorgesehenen Pflichten in Bezug auf die Rechnungsstellung entbinden. (2) Machen die Mitgliedstaaten von der…
…für Landwirte in Anspruch nehmen. Die Mitgliedstaaten dürfen die in Unterabsatz 1 Buchstabe b genannten Steuerpflichtigen nicht von den in Kapitel 3 Abschnitte 3 bis 6 und Kapitel 4 Abschnitt 3 vorgesehenen Pflichten in Bezug auf die Rechnungsstellung entbinden. (2) Machen die Mitgliedstaaten von der…
…Steuerpflichtige, die die gemeinsame Pauschalregelung für Landwirte in Anspruch nehmen, von bestimmten oder allen Pflichten nach den Kapiteln 2 bis 6 der RL 2006/112/EG (Mehrwertsteuerrichtlinie) zu befreien. Österreich hat dieses Recht in Anspruch genommen. Die Pauschalregelung für die Landwirtschaft soll den Mitgliedstaaten ermöglichen…
…0186; 25.4.1996, 95/16/0244). Da es sich um Erzeugnisse mit Ursprung in der Gemeinschaft handelt, hat der Bf für die betreffenden Rinder keine höhere als die ihm zustehende Erstattung beantragt. Es war daher wie im Spruch ausgeführt zu entscheiden. Erledigungen werden gemäß …
…89/16/0186; 25.4.1996, 95/16/0244). Da es sich um Erzeugnisse mit Ursprung in der Gemeinschaft handelt, hat der Bf. für die betreffenden Rinder keine höhere als die ihm zustehende Erstattung beantragt. Es war daher wie im Spruch ausgeführt zu entscheiden. Erledigungen…