Wird eine in Österreich betriebene Handels-GMBH, deren Gesellschafter vier in Deutschland ansässige Personen sind, liquidiert, stellt der das einbezahlte Stammkapital (die Anschaffungskosten) übersteigende Liquidationserlös nach inländischem Recht einen unter § 31 Abs. 2 Z 1 EStG fallenden Veräußerungsgewinn dar. Gemäß Artikel 7 DBA-Deutschland…
…der Vertriebs-GmbH nach Maßgabe des Umgründungssteuergesetzes auf die Gewinne der Produktionsbetriebstätte vorgetragen werden, soferne hierdurch keine Verlustdoppelverwertung im Verhältnis zu Deutschland eintritt. Dies wird - vorausgesetzt dass keine internationale Verlustdoppelverwertung eintritt - auch dann möglich sein, wenn die formelle Alleingesellschafterin der umzuwandelnden Vertriebs-GmbH eine österreichische…
…der Jahre 1 und 2, sonach -1500, in Österreich vortragsfähig werden. Die Verwertung des nach den vorstehenden Ausführungen in Österreich vortragsfähigen Betriebstättenverlustvolumens im Fall einer späteren Betriebstätteneinbringung in eine österreichische GmbH richtet sich nach den Grundsätzen des § 21 UmgrStG. 31. Mai 1999 Für den Bundesminister…
…dass eine Geschäftsführerfunktion nicht honoriert werden dürfte. Der Fall lässt sich jedenfalls nicht auf der Ebene des ministeriellen EAS-Auskunftsverfahrens einer Lösung zuführen, sondern bedarf der Abstimmung zwischen den beiden Verwaltungen, die - wenn sie nicht in kurzem Wege herbeiführbar ist - im Wege eines Verständigungsverfahrens erwirkt…
…einen Arbeitgeberwechsel zur deutschen GmbH anzunehmen, und gelangen die österreichischen Abgabenbehörden im Rahmen der freien Beweiswürdigung zu dem gegenteiligen Ergebnis, sollte sonach dadurch im Entsendungs- und im Rückkehrjahr wegen eines Qualifikationskonfliktes (unterschiedliche Anwendung der 183-Tage-Klausel des Art. 9 Abs. 2 DBA-Deutschland) eine…
…dass Fälle der vorliegenden Art, insbesondere, wenn ein nicht entkräfteter Verdacht über die Einschaltung einer steuerfreien zypriotischen Basisgesellschaft besteht, nicht geeignet sind, im Wege des EAS-Antwortverfahrens einer Lösung zugeführt zu werden. 29. Mai 1995 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung…
…R.L sind daher als Einkünfte aus Kapitalvermögen gemäß § 27 Abs. 2 Z 1 EStG 1988 zu qualifizieren und unterliegen, sofern sie nicht im Wege eines gemäß § 95 Abs. 2 EStG 1988 abzugspflichtigen Kreditinstituts bezogen werden, in der Folge der 27,5-prozentigen "Quasi-Endbesteuerung…
…sind, wird nach dem im Entwurf vorliegenden Einführungsschreiben zum neuen Doppelbesteuerungsabkommen auch weiterhin gelten. Es erscheint allerdings ernstlich zweifelhaft, dass eine deutsche GmbH, die in ihrem letzten, vor der Liquidation erstellten handelsrechtlichen Abschluss einen Anteil an einer deutschen Immobilien-KG ausweist, sich darauf berufen könnte…
…Vorbehalt, dass er keine internationalen Doppelverlustverwertungen bewirkt. Soweit daher die deutsche M-GmbH die in Österreich erlittenen Verluste durch Abwertungen ihrer Beteiligung an der österreichischen T-GmbH zur Minderung ihrer deutschen Steuerlast verwerten konnte, steht eine zweitmalige Verwertung solcher Verluste in Österreich nicht zu. 30…
…ausländischem Recht deshalb verloren geht, weil in Österreich eine aus unternehmensstrategischen Gründen notwendige Umgründungsmaßnahme erfolgt ist. Verweigert daher die deutsche Steuerverwaltung auf der Grundlage von § 4 Abs. 2 dUmwStG den Vortrag eines Verlustes, den eine österreichische GmbH in ihrer deutschen Betriebstätte erlitten hat, nur deshalb…
…Österreich ansässig gewordenen Abgabepflichtigen zuzurechnen. Wenn allerdings nach der im deutschen innerstaatlichen Recht verwurzelten "Geprägetheorie" die deutsche GmbH der KG ein gewerbliches Gepräge gibt und damit das Entstehen einer die Beteiligung haltenden deutschen Betriebstätte für den KG-Gesellschafter verbunden ist, dann kann Deutschland nicht entgegengetreten…
…Beschluss, die gewerbliche Tätigkeit in Deutschland zu beenden, die gewerbliche Betriebstätte dennoch im Zeitpunkt des Todes des Gesellschafters in wirtschaftlicher Betrachtungsweise weiter bestanden hat, dann wird eine Zuordnung des Vermögensüberganges zu Artikel 3 bzw. 4 des Abkommens (Übergang von unbeweglichem bzw. beweglichem Betriebstättenvermögen) sachgerecht sein…
Wird eine inländische GmbH liquidiert, an der ein französischer Staatsbürger seit über einem Jahr 50% der Anteile hält, dann unterliegt der nach § 31 iVm § 98 Z 8 EStG 1988 erzielte Veräußerungsgewinn der österreichischen Besteuerung. Die diesbezüglich geäußerte Rechtsauffassung des französischen Steuerberaters ist daher zutreffend. Das…
…primär der Heimatstaat eines Abgabepflichtigen dazu berufen ist, Auslandsverluste zu verwerten. Nur wenn dies wegen mangelnder positiver Einkünfte dem Heimatstaat nicht möglich ist, tritt subsidiär in Österreich die Verlustvortragsfähigkeit ein. Wenn daher eine deutsche GesmbH aus ihren Beteiligungen an österreichischen Kommanditgesellschaften einen Verlust von S…
Wird eine österreichische GmbH, die sich zu 100% im Eigentum eines amerikanischen Unternehmens befindet, liquidiert, so ist der hierbei anfallende Liquidationsgewinn nach inländischem Recht als Einkommen der österreichischen GmbH bei dieser der Besteuerung zu unterziehen. Aber auch der Wertzuwachs (capital gain) der in den Händen…
…Verluste in Österreich seitens der D-GmbH noch vor der Umgründung im Wege einer Abwertung ihrer Beteiligung an der verlustproduzierenden A-GmbH in Deutschland steuermindernd geltend gemacht, dann wäre eine zweitmalige Verwertung solcher Verluste in den österreichischen KG-Betriebstätten der D-GmbH nicht mehr gesetzeskonform…
…der GmbH 2 besteht und hierdurch die Steuerhängigkeit der in der übergehenden Beteiligung angewachsenen stillen Reserven erhalten bleibt. Um für den ausgeschütteten Liquidationsgewinn die internationale Schachtelbefreiung in Anspruch nehmen zu können, ist einerseits erforderlich, dass die liechtensteinische Anstalt einer österreichischen Kapitalgesellschaft vergleichbar ist. Wegen der…
…dar. Denn diese waren infolge des Durchgriffes durch die deutsche KG schon bisher steuerliche Mitunternehmer der österreichischen GmbH & Co KG und bleiben dies auch nach Liquidation der deutschen Investment-KG. Sollte die österreichische KG keine operativ tätige Gesellschaft, sondern eine bloß vermögensverwaltende KG sein, wird…
…gegeben sein soll, wenn die Welteinkünfte des deutschen Unternehmens einen Verlustausgleich im Verlustentstehungsjahr in Deutschland ermöglichen. Die geplante Regelung wird bei inländischen Betriebstätten nicht darnach unterscheiden, welchem Rechtsträger die Betriebstättenergebnisse auf deutscher Seite zugerechnet werden. Falls daher die Inlandsbetriebstätten einer deutschen GmbH gehören, die Organgesellschaft…
Wird eine österreichische GmbH, die sich zu 100% im Eigentum eines amerikanischen Unternehmens befindet, liquidiert, so unterliegt der hierbei anfallende Liquidationsgewinn als Einkommen der österreichischen GmbH bei dieser der Besteuerung. Die stillen Reserven, die in den Händen des US-Unternehmens durch den Unterschiedsbetrag zwischen…