…deutsche Sozialversicherungseinrichtung auch bei der Ermittlung der Einkünfte aus Beratungstätigkeit abzugsfähig ist. Ist das Gesamteinkommen nach österreichischem Recht ermittelt und ergibt sich im vorliegenden Fall aus der Anwendung des DBA-Deutschland das Erfordernis, die deutschen Sozialversicherungsrenten und die deutschen Vermietungseinkünfte aus der inländischen Steuerbemessungsgrundlage auszuscheiden…
…progressiven Lohnsteuertarif einzubehalten und abzuführen. Wurde dennoch § 69 EStG 1988 angewendet, dann wird die im Rahmen der lohnsteuerlichen Haftungsvorschriften nötige (positive oder negative) Korrektur mit der Möglichkeit eines nachfolgenden "Jahresausgleiches" im Wege einer Arbeitnehmerveranlagung vorzunehmen sein. Der Bestand eines österreichischen Besteuerungsrechtes und die korrespondierende Steuerfreistellungsverpflichtung…
…einer gesetzlichen Krankenversorgung, die auf Grund eines bestehenden Dienstverhältnisses zufließen, stellen Einkünfte aus unselbständiger Arbeit im Sinn des Art. 15 DBA-CSSR und Art. 14 des ab 2008 geltenden DBA-CZ dar. Der Umstand, dass der Dienstnehmer diese Zahlungen nicht von seinem Arbeitgeber, sondern von…
…dann bleibt die Grenzgängereigenschaft bis Jahresende gewahrt, wenn die Tage der Nichtrückkehr an den Wohnsitz in Verbindung mit Tagen einer Tätigkeit außerhalb der Grenzzone 20% der Arbeitstage nicht überschreiten (wobei Krankheits- und Urlaubstage nicht als Tage der Nichtrückkehr gelten). Ist der betreffende Arbeitnehmer daher im…
…Vorstandstätigkeit auch weiterhin in Deutschland und beruft er sich nunmehr auf Artikel 15 Abs. 7 DBA-Deutschland, dann kann er damit nur die Unterlassung einer Diskriminierung bei seiner Besteuerung in Österreich erreichen. Denn nach dieser Bestimmung dürfen die Kranken- und Altersvorsorgebeiträge an die deutschen Versicherungsträger…
…Kassenstaatsprinzip" der deutschen Besteuerung und sind gemäß Artikel 23 Abs. 2 des Abkommens in Österreich von der Besteuerung freizustellen. Der Umstand, dass von der Sozialversicherung geleistetes Krankengeld eines Dienstnehmers sowohl nach österreichischem inländischen Recht (§ 25 Abs. 1 Z 1 lit. c und d EStG 1988…
…eine Baubetriebstätte, an der durchwegs in Österreich ansässige Arbeitnehmer beschäftigt werden, dann unterliegen die Lohnbezüge der Besteuerung in Deutschland und sind in Österreich nur für Zwecke des Progressionsvorbehaltes steuerlich zu berücksichtigen. Die in Österreich von der Besteuerung freizustellenden Einkünfte sind nach österreichischem Recht zu ermitteln;…
…AÖF Nr. 34/2000). Überträgt man diese Überlegungen auf den Fall einer nach Österreich zugezogenen deutschen Ärztin, die wegen adäquater öffentlicher Versorgung durch die Nordrheinische Ärzteversorgung von den Pflichtbeiträgen zur inländischen Versorgungs- und Unterstützungseinrichtung der zuständigen Kammer befreit ist, dann kann der Umstand, dass eine…
…bei einem ganzjährig bestehenden Arbeitsverhältnis das Ausmaß von 45 Tagen, entfällt somit für das gesamte Jahr die Grenzgängereigenschaft. Sieht man von den Sonderfällen der Krankheit und des Urlaubs ab, ist es nach den getroffenen Regelungen unerheblich, aus welchen Gründen der tägliche Grenzübertritt nicht stattfindet. Auch…
…Fluggesellschaft, der seit 19 Jahren im Ausland (zuletzt 5 Jahre in Malta) lebte, aus gesundheitlichen Gründen gezwungen, seine Pilotentätigkeit aufzugeben und sich in Österreich einer längerdauernden Behandlung zu unterziehen, wobei für diese Dauer in Österreich eine Garconniere angemietet wird, dann erscheint es wohl vorstellbar, dass…
…Abkommensrevision in das österreichisch-niederländische Doppelbesteuerungsabkommen aufgenommen werden. Absatz 11 des OECD-Kommentars zum OECD-Musterabkommen für die Vermeidung der Doppelbesteuerung des Einkommens und Vermögens (Stand September 1992) enthält bereits einen international akkordierten Vorschlag für eine derartige Bestimmung. 5. Juli 1995 Für den Bundesminister: Dr…
…die Wendung "Ruhegehälter und ähnliche Vergütungen" verwendet. Bestärkt wird dieses Verständnis durch Ziffer 2.1 des OECD-Kommentars zu Artikel 19 des OECD-MA, derzufolge die 1994 vorgenommene Ergänzung des Ausdruckes "Gehälter" in Art. 19 Abs. 1 OECD-MA durch den Ähnlichkeitshinweis "und ähnlicher Vergütungen"…