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5 Treffer1202 msnur geltende Fassungen
EAS 3078Ausschüttungsfiktion bei grenzüberschreitenden Umwandlungen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/1382-IV/4/200905.07.2009

Wird im September 2009 eine österreichische GmbH gemäß Artikel II UmgrStG rückwirkend zum 31.12.2008 errichtend in eine GmbH & Co KG mit deutschen Gesellschaftern umgewandelt, kommt es gemäß § 9 Abs. 6 UmgrStG zu einer fiktiven Ausschüttung der thesaurierten Gewinne an die deutschen Gesellschafter. Diese…

EAS 1245Deutsche Arbeitslosenunterstützung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftB 30/1-IV/4/9806.04.1998

…Hand betreffen, grundsätzlich immer nur auf die aus inländischen Mitteln stammenden Leistungen beziehen; nur in Sonderfällen wurden vergleichbare ausländische Leistungen kraft ausdrücklicher gesetzlicher Anordnung in den Kreis der steuerbefreiten Leistungen einbezogen; dies ist aber im Fall des versicherungsmäßigen Arbeitslosengeldes und der Notstandshilfe nicht geschehen. Angesichts…

EAS 7506wöchige inländische Zirkusveranstaltung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftH 51/11/1-IV/4/9531.10.1995

…hingegen eine inländische Betriebstätte im Sinn des § 81 EStG begründet, da hier kraft ausdrücklicher gesetzlicher Anordnung das Kriterium der Dauerhaftigkeit bereits nach Ablauf eines Monates erfüllt ist. Der ausländische Zirkus unterliegt daher nicht der Körperschaftsbesteuerung in Österreich, wohl aber wird von dem ausländischen Zirkusunternehmen für…

EAS 250Ausschüttungsfiktion bei GesmbH-Umwandlung mit deutschen Nachfolgegesellschaftern
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftL 588/11/1-IV/4/9323.03.1993

  Wird eine 100%ige österreichische Tochter-GesmbH einer deutschen GesmbH & Co KG (mit zwei in Deutschland ansässigen Kommanditisten) gemäß dem Umgründungssteuergesetz in eine GesmbH & Co KG umgewandelt und gilt ein in der Tochter-GesmbH angesammelter Gewinnvortrag von S 5 Mill. gemäß § 9 Abs. 5…

EAS 2730DBA-EVO und Ausschüttungsfiktion nach grenzüberschreitender GmbH-Umwandlung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0227-IV/4/200612.05.2006

Wird eine österreichische GmbH verschmelzend auf ihre 100-prozentige deutsche Mutter-GmbH & Co KG umgewandelt, so ist die deutsche KG nur zivilrechtlich der Nachfolgerechtsträger; steuerlich wird das übertragene Vermögen auf Grund des Transparenzprinzips anteilig den in Deutschland ansässigen Gesellschaftern der deutschen KG zugerechnet. Steuerlich ist…