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5 Treffer1415 msnur geltende Fassungen
EAS 798Dienstnehmer einer aus öffentlichen Mitteln unterhaltenen US-Kapitalgesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftU 2/1-IV/4/9629.01.1996

…in Österreich eine Niederlassung, von der aus im öffentlichen amerikanischen Interesse und unter vollständiger Kostenübernahme durch die US-Regierung Markterschließungsaufgaben in Süd- und Osteuropa sowie in Nordafrika übernommen werden, dann fallen die von dieser Gesellschaft an die in die österreichische Niederlassung entsandten US-Dienstnehmer gezahlten…

EAS 2053Steuerlich wirksames Künstler-Kontraktsplitting
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftE 12/9-IV/4/0221.05.2002

…bis zu 50% reichende progressive Steuersatz, sondern ein auf 20% ermäßigter Steuersatz zur Anwendung kommt, dass aber andererseits im Gegenzug dazu die Bemessungsgrundlage aus den Roheinnahmen ohne Abzug jeglicher Aufwendungen besteht. Dieses Prinzip kann nicht dadurch unterlaufen werden, dass Kosten auf den Veranstalter verlagert werden…

EAS 2445Unverzinsliche und daher fremdunübliche grenzüberschreitende Darlehensvergabe im Familienverband
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftE 21/1-IV/4/0420.04.2004

…Transaktionen für steuerliche Belange nach dem Fremdverhaltensgrundsatz umzuqualifizieren, auch dann nicht, wenn nach ausländischem Recht solche Umqualifizierungen möglich sein sollten. Die Transaktion wird aber auch aus gebührenrechtlicher und schenkungssteuerlicher Sicht zu würdigen sein. Denn wurde keine gebührenpflichtige Darlehensurkunde errichtet, dann wird sich - auch im Familienverband…

EAS 2433Geldschenkung aus Deutschland an die inländische Nichte
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftL 45/2-IV/4/0415.03.2004

…als Österreich bei der Anwendung des § 48 BAO noch nicht von der EU einer unfairen Besteuerungspraxis bezichtigt worden ist. Auch aus europarechtlicher Sicht ist daher eine zu freizügige Handhabung der Freistellungsmethode nicht mehr gerechtfertigt; dies umso weniger, als auf deutscher Seite Schenkungssteuerabkommen nur mehr auf…

EAS 1181Stiftungsbürgschaft und Zuwendungsbesteuerung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftT 156/2-IV/4/9701.12.1997

Übernimmt eine österreichische Privatstiftung die Haftung für ein Darlehen, das ein im Ausland lebender Begünstigter dieser Stiftung von einem ausländischen Darlehensgeber erhält, dann wird in einer solchen Gestaltung in gleicher Weise eine Stiftungszuwendung an den Begünstigten zu sehen sein, wie in analogen Fällen, in denen…