Gründet die maltesische Tochtergesellschaft einer österreichischen Kapitalgesellschaft in Dubai eine operativ tätige Kapitalgesellschaft (Enkelgesellschaft der österreichischen Kapitalgesellschaft), dann gestattet die Konsolidierungsvorschrift des § 2 Abs. 4 VO BGBl. Nr. 57/1995 nicht, die Aktiveinkünfte der Dubai-Gesellschaft zur Beseitigung des Überwiegens der schädlichen Passiveinkünfte der Malta…
Gemäß Artikel 13 Abs. 2 DBA-Deutschland unterliegt die Besteuerung des Gewinnes aus der Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften, "deren Aktivvermögen überwiegend aus unbeweglichem Vermögen in einem Vertragstaat besteht", der ausschließlichen Besteuerung im Lagestaat des unbeweglichen Vermögens. Im Schlussprotokoll wird hierzu klargestellt, dass das "Überwiegen…
…Sachverhaltsbild nicht zu erwarten, da einerseits der Bezug von Beteiligungserträgen in den Händen der Holdinggesellschaft nicht zu den im Gesetz aufgezählten "schädlichen Aktivitäten" gehört und da andererseits angesichts der operativen Tätigkeit der Tochtergesellschaft der maltesischen Holdinggesellschaft auch eine Konsolidierung der Unternehmensergebnisse nach § 2 Z 4…
…dass bei enger Auslegung des § 2 der VO die Verpachtung der Kohlentladeanlagen an die estnische Betriebsgesellschaft als schädliche Aktivität gewertet werden könnte, die nach der Konsolidierungsanordnung des § 2 Z 4 der VO auf die EST-OU durchschlägt. Da aber die Gewinnausschüttung der Betriebsuntergesellschaft (CTO-AS…