Ausländische Vortragende, die bei inländischen Veranstaltungen wie Seminaren, Kongressen, Tagungen u.ä. auf freiberuflicher Basis mitwirken, unterliegen gemäß § 98 Z 2 EStG der inländischen beschränkten Steuerpflicht, die gemäß § 99 Abs. 1 Z 1 EStG durch Vornahme eines 20%igen Steuerabzuges vom inländischen Veranstalter abzugelten…
Schließt ein inländisches Institut für Erwachsenenweiterbildung Werkverträge bzw. freie Dienstverträge mit ausländischen Vortragenden über deren Mitwirkung an inländischen Seminaren, Tagungen, Kongressen u.ä. ab und sind diese Vortragenden in den USA, der Schweiz, Belgien und diversen Reformstaaten ansässig, dann sind diese freiberuflich tätigen Vortragenden auf…
…Die Bank hat sonach auch Anrecht hinsichtlich der begünstigten Aktivitäten, zu denen auch die Veranstaltung eines Kongresses in Österreich zählt, von der auf sie überwälzten Umsatzsteuer und von einer allfälligen Mietvertragsgebühr entlastet zu werden. Soweit sich eine Umsatzsteuerbefreiung nicht bereits aus dem österreichischen Umsatzsteuergesetz ergibt…