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EAS 1899Auslandszinsen-KESt-Verordnung und Befreiungserklärungen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftB 56/1-IV/4/0123.07.2001

…von Doppelbesteuerungsabkommen bestehende KESt-Freistellungsregelungen. Sie setzt daher auch nicht Befreiungserklärungen gemäß § 94 Z 5 EStG außer Wirksamkeit (EAS 1474); und zwar auch dann nicht, wenn es sich um griechische Staatsanleihen handelt, die gemäß dem DBA in den Händen der die Befreiungserklärung abgebenden österreichischen Kapitalgesellschaft…

EAS 1474Auslandszinsen-KESt-Verordnung und Befreiungserklärungen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft09/1-IV/4/9921.06.1999

…Veranlagungs- oder Rückerstattungsweg herbeigeführt werden. Die Verordnung dient allerdings lediglich der Durchführung der Doppelbesteuerungsabkommen; sie hat keinen Einfluss auf außerhalb von Doppelbesteuerungsabkommen bestehende KESt-Freistellungsregelungen. Sie setzt daher auch nicht Befreiungserklärungen gemäß § 94 Z 5 EStG 1988 außer Wirksamkeit. 21. Juni 1999 Für den Bundesminister…

EAS 3192Inländischer Zinsenertrag einer deutschen Personengesellschaft mit inländischem Gesellschafter
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/3407-IV/4/201012.01.2011

…Einkommensteuerrichtlinien auf Anleihezinsen (Zinsen aus Forderungswertpapieren) bezieht, wird sie sinngemäß auch für Zinsen aus Bankeinlagen gelten. Der Weg, über eine "Befreiungserklärung" nach § 94 Z 5 EStG 1988 zu einer KESt-Freistellung zu gelangen, ist nicht gangbar, weil eine solche Erklärung mit Befreiungswirkung nicht von natürlichen…

EAS 1363Inländische Bankkonten ausländischer Kapitalgesellschaften
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftL 264/2-IV/4/9812.11.1998

…für ausländische Briefkastengesellschaften und Gesellschaften in Oasen(artigen)Ländern. 4. Die ausländische Kapitalgesellschaft darf in Österreich nicht über eine Betriebstätte verfügen, der die Bankkonten als steuerliches Betriebsvermögen zuzurechnen sind (ausgenommen es liegt eine Befreiungserklärung im Sinn des § 94 Z 5 lit. a EStG 1988 vor)…

EAS 222KESt-Entlastung für völkerrechtlich privilegierte Personen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftR 1968/1/1-IV/4/9211.02.1993

…Geltungsbereich der neuen Zinsenendbesteuerung und bei Aufrechterhaltung der auf das zitierte VwGH-Erkenntnis gestützten Auslegung für diesen Personenkreis die Verpflichtung zur Entrichtung der KESt entfallen. Der solcherart begünstigte Personenkreis umfasst nicht nur im Diplomatenrang stehende Beamte der in Österreich errichteten Botschaften und ständigen Vertretungen bei…

EAS 2561Freistellung vom KESt-Abzug für Liquiditätserträgnisse einer deutschen Immobilien-KG
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0090-IV/4/200502.02.2005

…aus der Veranlagung von vorübergehenden Liquiditätsüberschüssen bzw. aus der Verzinsung von laufenden Kontokorrentkonten, dann bestehen keine Bedenken, den KESt-Abzug zu unterlassen, wenn die deutsche KG die Ansässigkeit der Kommanditisten in Deutschland bestätigt, weiters in der Lage ist, bei Bedarf eine Liste mit Namen und…

EAS 2047KESt-Befreiung zu Gunsten der Europäischen Investitionsbank
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftB 904/1-IV/4/0229.04.2002

Gemäß Artikel 3 des Protokolls über die Vorrechte und Befreiungen der Europäischen Gemeinschaften, ABl. Nr. L 152 vom 13.07.1967 S. 13, sind die Gemeinschaften, ihre Guthaben, Einkünfte und sonstigen Vermögensgegenstände von jeder direkten Steuer befreit. Gemäß Artikel 22 des Protokolls gelten diese Vorrechte…

EAS 233KESt-Befreiung für die nichtösterreichischen IIASA-Bediensteten
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftI 2/4/1-IV/4/9305.02.1993

…Zinsen entfällt im Geltungsbereich der neuen Zinsenendbesteuerung und bei Aufrechterhaltung der auf das zitierte VwGH-Erkenntnis gestützten Auslegung für diesen Personenkreis die Verpflichtung zur Entrichtung der KESt. Der solcherart begünstigte Personenkreis umfasst auch jene Beamte des International Institute for Applied Systems Analysis (IIASA), die gemäß …

EAS 348Kest-Pflicht für spanische Staatsanleihen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftB 3307/11/1-IV/4/9303.12.1993

…von der inländischen Einkommensbesteuerung zu entlasten. Diese Steuerentlastungsverpflichtung betrifft auch den mit Abgeltungswirkung ausgestatteten inländischen KESt-Abzug. Keine Entlastungsberechtigung besteht für Zinsen aus spanischen Anleihen, die nicht von staatlichen Einrichtungen im Sinn von Artikel 2 DBA-Spanien emittiert werden (zu den begünstigten staatlichen Einrichtungen zählen…

EAS 214Diplomatenfreistellung von der Zinsenendbesteuerung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftB 3325/1/1-IV/4/9204.12.1992

…Geltungsbereich der neuen Zinsenendbesteuerung und bei Aufrechterhaltung der auf das zitierte VwGH-Erkenntnis gestützten Auslegung für diesen Personenkreis die Verpflichtung zur Entrichtung der KESt entfallen. Der solcherart begünstigte Personenkreis umfasst nicht nur im Diplomatenrang stehende Beamte der in Österreich errichteten Botschaften und ständigen Vertretungen bei…

EAS 590KESt-Entlastung für inländische Zweitwohnsitzer
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftG 2302/1/1-IV/4/9516.03.1995

…deutschen Staatsbürger gemäß § 6 der genannten Verordnung die Rückerstattung der Kapitalertragsteuer bei dem für die Steuerveranlagung der Bank zuständigen Finanzamt beantragt werden (Belege über den KESt-Abzug und eine Ansässigkeitsbescheinigung wären beizulegen). 16. März 1995 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

EAS 3238KESt-Entlastung für ausländische Pensionskassen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/1427-IV/4/201131.10.2011

…Oberwart übergegangen ist). Für eine Vermeidung des Rückerstattungsverfahrens durch eine unmittelbare KESt-Entlastung bei Auszahlung der Portfoliodividenden (Beteiligung unter 10%) ist allerdings keine gesetzliche Grundlage gegeben. Die in § 94 Z 6 lit. c EStG 1988 (idF Budgetbegleitgesetz 2011) vorgesehene Freistellung vom KESt-Abzug für Dividenden…

EAS 2667KESt-Entlastung bei Gewinnausschüttungsvorbehalt
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0683-IV/4/200528.10.2005

…Gesellschaft. Nach dem reinen Wortlaut sowohl der "Mutter-Tochter-Richtlinie" als auch des zu ihrer Umsetzung in das EStG aufgenommenen § 94a EStG können sich aber nur jene Kapitalgesellschaften auf eine KESt-Freistellungsverpflichtung berufen, die im Zeitpunkt des Beziehens der Gewinnausschüttung den Status der Muttergesellschaft aufweisen…

EAS 3409Kein KESt-Abzug bei Ausschüttung an mittelbar zu 100% beteiligte französische Kapitalgesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0132-IV/8/201828.09.2018

Wird eine österreichische Kapitalgesellschaft mittelbar (über eine österreichische, doppelstöckige Personengesellschaft) zu 100% von einer französischen Kapitalgesellschaft gehalten, unterliegt die Ausschüttung der österreichischen Kapitalgesellschaft in sinngemäßer Anwendung von § 94 Z 2 Teilstrich 1 und 2 EStG 1988 nicht dem Kapitalertragsteuerabzug in Österreich, wenn die Beteiligung funktional…

EAS 2183KESt-Entlastung bei Ausschüttung an eine deutsche Organgesellschaft einer deutschen Organträger-KG
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 1482/64-IV/4/0210.12.2002

…Organgesellschaft einer deutschen Organträger-KG, dann steht ungeachtet des noch nicht verstrichenen 2-Jahreszeitraumes des § 94a EStG 1988 ein KESt-Entlastungsanspruch gemäß Art. 10 DBA-D (1954 und 2000) zu (KESt-Herabsetzung auf 5%). 10. Dezember 2002 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit…

EAS 334KESt-Entlastung für die französischen Lehrkräfte des Lycée Français
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 2022/19-IV/4/9312.11.1993

…für diesen letztgenannten Personenkreis vertretene Rechtsauffassung (Behandlung wie beschränkt Steuerpflichtige, VwGH 29.1.1965, 202/63, und folglich von der KESt freizustellen) auch für die französischen Lehrkräfte des Lycée Français Geltung besitzt. 12. November 1993 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

EAS 517Österreichische KEG mit tschechischer Zweigniederlassung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftW 2373/1/1-IV/4/9427.10.1994

Eröffnet eine Wiener Rechtsanwalts-Partnerschaft, die von drei in Österreich ansässigen Personen in der Rechtsform einer KEG geführt wird, in Tschechien eine Zweigniederlassung, so sind die der tschechischen Zweigniederlassung zuzurechnenden Gewinnteile in Österreich unter Progressionsvorbehalt von der Einkommensbesteuerung freizustellen. Der der tschechischen Niederlassung zuzuordnende und…

EAS 535KESt-Entlastung zugunsten deutscher Kapitalanlagegesellschaften
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftE 366/75/1-IV/4/9405.12.1994

  Bezieht eine deutsche Kapitalanlagegesellschaft Dividenden aus Österreich, so steht ihr das Recht zu, gemäß Artikel 10a DBA-Deutschland eine Entlastung von der österreichischen Kapitalertragsteuer (Rückerstattung von 7%) in Anspruch zu nehmen. Das Rückerstattungsverfahren richtet sich nach den Bestimmungen der Durchführungsverordnung BGBl. Nr. 426/1994…

EAS 230KESt-Befreiung für das italienische Kulturinstitut
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftI 166/1/1-IV/4/9301.02.1993

  Gemäß Artikel 4 Z 1 des österreichisch-italienischen Übereinkommens vom 14. März 1952, BGBl. Nr. 270/1954, genießt das italienische Kulturinstitut in Wien Befreiung von allen direkten Steuern. Das Institut ist demnach auch berechtigt, Befreiung von der 22-prozentigen Kapitalertragsteuer hinsichtlich der für den…

EAS 3016Quellenentlastung bei Ausschüttung an eine deutsche Holdinggesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/2986-IV/4/200818.11.2008

…wenn analog zur Regelung des § 3 Abs. 2 DBA-Entlastungsverordnung in den folgenden 3 Jahren das Rückzahlungsverfahren vermieden und die KESt-Entlastung anlässlich der Gewinnausschüttung vorgenommen wird; dies allerdings unter der Voraussetzung, dass im Gefolge der finanzamtlichen Rückzahlung in den maßgebenden Verhältnissen keine wesentlichen Änderungen…