Bei einem britischen Journalisten, der als Osteuropa-Korrespondent überwiegend in osteuropäischen Staaten für seinen britischen Arbeitgeber tätig ist und der sowohl in Großbritannien als auch in Österreich über einen Wohnsitz verfügt, ist zunächst festzustellen, wo sich sein "Mittelpunkt der Lebensinteressen" im Sinn von Artikel…
…8.6.1988, 87/13/0170 und v. 14.3.1990, 89/13/0115). Ist daher Jugoslawien der Ansässigkeitsstaat von in Österreich akkreditierten Journalisten, dann wird es Aufgabe Jugoslawiens sein, die betreffenden Bezüge entweder von der jugoslawischen Besteuerung freizustellen, oder die österreichische Steuer auf die…
…Nr. 256/2005) sinngemäß auch auf inländische Vortragsveranstaltungen Anwendung findet. Dies hat aber nicht zur Folge, dass die Regelungen der dem Artikel 17 OECD-MA (Künstler/Sportler-Artikel) nachgebildeten DBA-Bestimmungen ebenfalls für Vortragende gelten. In DBA-Partnerstaaten ansässige Wissenschaftler, Journalisten, Professoren, Philosophen, Kirchenvertreter, Politiker…
…solche Bezüge, die für in Österreich ausgeübte Tätigkeiten geleistet werden. Dieselben steuerlichen Konsequenzen träten grundsätzlich auch dann ein, wenn der Wohnsitz des Journalisten im Sinne des DBA während seines Auslandsaufenthaltes weiterhin in Österreich gelegen wäre, sofern die Tatbestandsmerkmale der "183-Tage-Regel" (Art. 15 Abs…