…570), lässt die Entwicklung der österreichischen Legistik keine Auslegungsumkehr erwarten (vgl. das Budgetbegleitgesetz 2003 und die darin vorgesehene Ausweitung der internationalen Schachtelbefreiung auf Auslandskapitalgesellschaften mit inländischer Geschäftsleitung). Verlegt daher eine nach dem Recht von Jersey gegründete Kapitalgesellschaft, die einer österreichischen Kapitalgesellschaft vergleichbar ist, den Ort…
…negativen Unternehmensergebnis (unternehmerisches Risiko); die Gesellschaftsanteile sind nicht einfach übertragbar. Gelangt eine österreichische Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in einer gutachtlichen Untersuchung zu dem begründeten Ergebnis, dass im Fall einer Jersey Limited Partnership diese Vergleichbarkeitsvoraussetzungen erfüllt sind, dann liegen zur Zeit keine Gründe vor, im Rahmen des EAS-Verfahrens…
Wird eine in Jersey gegründete Kapitalgesellschaft in Großbritannien auf Grund des dort befindlichen Ortes der Geschäftsleitung der Besteuerung unterzogen, würde von Österreich kein Einwand dagegen erhoben werden, dass das österreichisch-britische Doppelbesteuerungsabkommen angewendet wird, wenn die britische Steuerverwaltung eine Bescheinigung erteilt, derzufolge diese Gesellschaft im…
Wird in Österreich eine Tochtergesellschaft einer luxemburgischen Kapitalgesellschaft errichtet, die ihrerseits auf Jersey eine weitere Gesellschaft gründen soll, wobei finanzielle Mittel - an Österreich vorbei - als Großmutterzuschuss aus Luxemburg nach Jersey verbracht werden sollen, dann liegt hier offensichtlich eine steuerplanende Gestion vor, die der Ausnutzung von…
Unterhält ein österreichisches Exportunternehmen für in Österreich hergestellte Waren zur Weiterlieferung an amerikanische Kunden in New Jersey ein Auslieferungslager, das gemäß Artikel 5 Abs. 4 lit. a DBA-USA keine Betriebstätte darstellt, ist das österreichische Unternehmen von der amerikanischen Bundeseinkommensteuer befreit. Da die amerikanischen DBA…
… Die Frage, ob im Zusammenhang mit der Finanzierung eines deutschen Unternehmenserwerbes die Einschaltung einer Zwischen-Tochtergesellschaft auf der als Steueroase bekannten britischen Kanalinsel Jersey durch eine österreichische Kapitalgesellschaft Rechtsmissbrauch darstellt, ist als Sachverhaltsfrage durch die zuständige Abgabenbehörde zu klären und kann nicht im Rahmen des…
…amerikanischem Recht wegen des seinerzeitigen Widerrufsvorbehaltes weiterhin als wirtschaftliche Eigentümerin der betreffenden Vermögenswerte angesehen wird und daher nunmehr "technische Hilfe" leisten muss, damit ihr Sohn die Vermögenswerte in einen Trust auf der Insel Jersey einbringen kann. Vorauszusetzen ist aber, dass sich hinter der "technischen Hilfeleistung"…