Wirkt ein österreichisches Unternehmen beim Industrieanlagenbau in Indonesien mit, dann dürfen die hiebei erzielten Gewinne gemäß Artikel 7 des österreichisch-indonesischen Doppelbesteuerungsabkommens vom 24. Juli 1986 insoweit in Indonesien besteuert werden, als sie funktional einer indonesischen Betriebstätte zuzurechnen sind. Bei Ermittlung der Betriebstättengewinne sind gemäß…
Ein österreichisches Unternehmen, das im Industrieanlagenbau in Fern-Ost tätig ist und sich aus wirtschaftlichen Überlegungen genötigt sieht, in Japan eine Tochtergesellschaft zu errichten, deren Aufgabe in Service- und Wartungsarbeiten bei den Kunden des österreichischen Unternehmens besteht, hat gemäß Art. VII DBA-Japan darauf…
Wird ein in Österreich ansässiger Dienstnehmer von seinem inländischen Arbeitgeber, einer inländischen Industrieanlagenbaugesellschaft, in die Sowjetunion entsandt, dann sind die hiefür zufließenden Arbeitslöhne gemäß Artikel 11 DBA-UdSSR i.V. mit dem zu diesem Abkommen abgeschlossenen Briefwechsel in Österreich - unter Progressionsvorbehalt - von der Besteuerung…