…die auch die Überlassung von gewerblichen, kaufmännischen und wissenschaftlichen "Ausrüstungen" als Lizenzgebühr behandelten, wobei der Ausdruck "Ausrüstungen" nicht auf körperliche Wirtschaftsgüter beschränkt werden kann. Das DBA Serbien gestattet daher Österreich, die für die Softwareüberlassung zu zahlenden "Mietentgelte" einer mit 10% begrenzten Besteuerung zu unterziehen (Art…
…insoweit abweicht, als auch Vergütungen für die Benutzung oder das Recht auf Benutzung gewerblicher, kaufmännischer oder wissenschaftlicher Ausrüstungen von Art. 12 erfasst werden. Da der Begriff der "Ausrüstungen" nicht notwendigerweise mit körperlichen Wirtschaftsgütern gleichzusetzen ist (vgl. Loukota/Jirousek/Schmidjell-Dommes, Internationales Steuerrecht, I/1, Z…
…Besteuerungsrecht, wenn diese Gewinne einer slowakischen Betriebstätte des österreichischen Unternehmens zuzurechnen wären. Allerdings fällt im Bereich der immateriellen Wirtschaftsgüter die Abgrenzung zwischen einer bloßen Nutzungsüberlassung und einer Veräußerung nicht immer leicht. Für jegliche Veräußerung eines Wirtschaftsgutes, mag dieses nun ein körperliches oder ein unkörperliches sein…
…österreichische Kapitalgesellschaft bereits im Besitz aller Rezepturen und Produktionsverfahren ist, für sich alleine noch nicht der Beurteilung als Veräußerungsvorgang entgegensteht. Denn auch der Mieter eines körperlichen Wirtschaftsgutes hat diesen Vermögenswert bereits inne, ohne daß ihn dies hindert, den gemieteten Gegenstand in weiterer Folge zu kaufen.…
…herstellen lässt, um deren Verwertung sodann einer anderen maltesischen Konzerngesellschaft ("B-Ltd") mit dem Ziele zu überlassen, dass diese damit auf dem österreichischen Markt Online-Spiele betreiben kann, dann stellen die von der B-Ltd an die A-Ltd für die Überlassung der "unkörperlichen Wirtschaftsgüter…