Unterhält eine im Bereich der Immobilien- und Hausverwaltung tätige deutsche GmbH in Österreich eine Niederlassung, dann ist es sachgerecht, daß Lohnaufwandsteile des deutschen handelsrechtlichen Geschäftsführers insoweit an diese österreichische Niederlassung weiterbelastet werden, als sie dem Anteil seiner für diese Niederlassung erbrachten Aktivitäten entsprechen. Ist…
Hat sich eine deutsche KG (Bauunternehmen, das Eigentumswohnhäuser in Österreich errichtet) dadurch mit einer deutschen Hausverwaltungs-GmbH verbunden, dass sie diese als atypisch stillen Gesellschafter aufgenommen hat und wird der aus dem Österreich-Geschäft erzielte gewerbliche Gewinne im Verhältnis 50:50 mit dieser deutschen GmbH…
…dann erschiene ernstlich zweifelhaft, ob tatsächlich von einer Verlegung des Mittelpunktes der Lebensinteressen gesprochen werden kann. Polizeiliche Abmeldung, Übergabe der Wohnungsschlüssel an die Hausverwaltung, Erteilung einer Ansässigkeitsbescheinigung durch die britische Steuerverwaltung sind wohl Indizien für eine Verlegung des Lebensmittelpunktes, können aber eine Gesamtwürdigung des Sachverhaltsbildes…
Halten in Deutschland ansässige Personen im Wege einer deutschen Kommanditgesellschaft eine österreichische Liegenschaft, wobei die deutsche KG nicht als Immobilien-Investmentfonds einzustufen ist, weil sie keine weiteren Liegenschaften besitzt, und ist die Funktion der deutschen KG bloß als vermögensverwaltend einzustufen, dann erzielen die Gesellschafter…
Stammen Immobilienerträge eines inländischen Immobilienfonds aus ausländischen Immobilien, die in DBA-Staaten gelegen sind, dann ist nach der geltenden Verwaltungspraxis bei der Zuordnung der allgemeinen Verwaltungskosten (zB Fonds-Managementkosten) wie folgt vorzugehen: Bei Liegenschaften in Staaten, mit denen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung die Befreiungsmethode anzuwenden…