…von der Besteuerung in Österreich freizustellen, sind angesichts des Umstandes, dass der schweizerischen Finanzierungsniederlassung ein Kapital von über 200.000.000 EUR gewidmet worden ist, wobei der österreichischen Hauptniederlassung nur mehr ein Kapital von etwa 2.000.000 EUR verblieb, mehrere Prüfschritte vorzunehmen, um vorzukehren…
…ist mit einem gesonderten Geschäftsvermögen ausgestattet, führt eine eigene Vermögens- und Erfolgsrechnung und stellt im ganzen einen gewissen Mittelpunkt für einen bestimmten Kreis geschäftlicher Beziehungen dar, dies unbeschadet des allgemeinen Anweisungsrechtes der Hauptniederlassung. Einrichtung und Aufbau müssen so gestaltet sein, dass die Niederlassung bei Fortfall…
…ist darnach zu entscheiden, ob die Beteiligung dem steuerlichen Betriebsvermögen der deutschen Hauptniederlassung der deutschen Lackfabrik oder jenem der inländischen Mitunternehmerschaft-Betriebstätte zuzurechnen ist. Dem steuerlichen Betriebsvermögen der inländischen Mitunternehmerschaft-Betriebstätte wäre die Beteiligung nur dann zuzurechnen, wenn sie zu deren notwendigen Betriebsvermögen gehört oder…
…Sollte diese auf dem Fremdverhaltensgrundsatz basierende Gewinnaufteilung so vorgenommen werden, dass die Gewinne aus dem österreichischen Versicherungsgeschäft zur Gänze der deutschen Hauptniederlassung zugerechnet werden und Österreich nur eine Abgeltung für untergeordnete Unterstützungsleistungen erhält, dann müsste bezweifelt werden, dass die Voraussetzung des inländischen Geschäftsbetriebes erfüllt ist…
…Versicherungsverträgen statt. Darüber hinaus wird davon ausgegangen, dass zwischen den externen Vertriebsmitarbeitern und der ausländischen Hauptniederlassung kaum oder keine Verhandlungen über Vertragsbedingungen stattfinden, da Versicherungen in der Regel standardisierte Versicherungsverträge auflegen und lediglich die Prämienzahlungen einem gewissen Verhandlungsspielraum unterliegen. Ausgangspunkt für die Beurteilung, ob diese…
…ist. Unabhängig davon, ob der Betriebstättencharakter bejaht wird oder nicht, tritt für jene Mitarbeiter des deutschen Hauptsitzes, die von der deutschen Hauptniederlassung zur Durchführung von Tiefbohrungen nach Österreich entsandt werden, keine inländische Steuerpflicht ein, wenn ihre Entsendungsdauer 183 Tage im Kalenderjahr nicht überschreitet. Bei solchen…
Wird für ein schweizerisches Großhandelshaus in Österreich ein Stützpunkt eingerichtet, dessen Aufgabe lediglich in der Entgegennahme von Reklamationen und Warenretoursendungen durch einen Angestellten besteht, so spricht vieles dafür, dass dies lediglich eine Hilfseinrichtung für das Großhandelshaus darstellt, dem keine Betriebstätteneigenschaft im Sinn des Artikels…
Unterhält eine deutsche Kapitalgesellschaft, die als weltweit agierendes Handelshaus tätig ist, für den schweizerischen Markt eine operativ tätige schweizerische Tochtergesellschaft (die T1-AG) und gleichzeitig an der selben schweizerischen Adresse eine weitere Tochtergesellschaft (die T2-AG), die den Markt in Italien, Österreich und in…
Werden von einer österreichischen Bank einer deutschen Bank Räumlichkeiten überlassen, damit darin ein Angestellter der deutschen Bank als Ansprechpartner für österreichische Kunden mit wirtschaftlichen Deutschland-Interessen sowie für deutsche Kunden mit wirtschaftlichen Österreich-Interessen tätig werden kann, dann verfügt die deutsche Bank hiedurch über eine…
Verfügt ein schweizerisches Unternehmen über die Rezeptur eines für das Baugewerbe wichtigen Produktes und wird ein österreichisches Mischwerk beauftragt, dieses Produkt nach dieser Rezeptur herzustellen, wobei das schweizerische Unternehmen ein für die Herstellung wesentliches Vorprodukt in Österreich ankauft und dem Mischwerk zur Verfügung stellt…
Mietet eine deutsche Gesellschaft, die ihre Produkte in Österreich vertreibt, hiezu in Österreich ein 12m2 großes Zimmer als Postanlaufstelle an und beschäftigt sie gleichzeitig mehrere Außendienstmitarbeiter mit der Entgegennahme von Bestellungen, so deutet vieles darauf hin, dass hiedurch eine Betriebstätte für die deutsche Gesellschaft in…
Eröffnet ein deutsches Beleuchtungsunternehmen in Österreich ein Büro, in dem Aufträge für die Anfertigung der Außenbeleuchtung von Fast-Food-Restaurants entgegengenommen werden, dann wird hiedurch eine inländische Betriebstätte im Sinn des § 29 BAO und im Sinn des Art. 4 DBA-Deutschland begründet. Das Entgegennehmen von…
Eröffnet ein deutsches Bankunternehmen in Österreich ein Büro, in dem drei Dienstnehmer beschäftigt werden und dessen Aufgabe darin besteht, dem deutschen Bankunternehmen die gewinnbringende Vermarktung seiner Finanzierungsleistungen in Österreich zu ermöglichen, dann wird hiedurch eine inländische Betriebstätte im Sinn des § 29 BAO und im Sinn…
Fungiert eine österreichische Holdinggesellschaft als Gesellschaft, deren Hauptaufgabe im zentralen Einkauf und in der Lagerhaltung für einen multinationalen Konzern besteht, dann ist damit zu rechnen, dass ein in Deutschland eröffnetes Zentrallager von der deutschen Steuerverwaltung als Betriebstätte gewertet wird. Wohl zählt die Lagerhaltung und der…
Vertreibt ein österreichisches Versandhandelsunternehmen Vollholzmöbel, Naturmatratzen, Kleidung und Wäsche sowohl in Österreich als auch in Deutschland, wobei fast die Hälfte der Erlöse aus dem Deutschland-Geschäft stammt, und unterhält dieses Versandhandelshaus in Deutschland eine Auftragsannahmestelle, in der 8 Mitarbeiter beschäftigt sind, so spricht vieles…