Fungiert eine österreichische Holdinggesellschaft als Gesellschaft, deren Hauptaufgabe im zentralen Einkauf und in der Lagerhaltung für einen multinationalen Konzern besteht, dann ist damit zu rechnen, dass ein in Deutschland eröffnetes Zentrallager von der deutschen Steuerverwaltung als Betriebstätte gewertet wird. Wohl zählt die Lagerhaltung und der…
Sind zwei in Österreich ansässige Manager zu je 25% an einer deutschen GmbH beteiligt und zu Geschäftsführern bestellt, wobei sich ihre Hauptaufgabe aber nur auf die geschäftliche Leitung der österreichischen Niederlassung (Betriebstätte) der deutschen GmbH bezieht, dann ist davon auszugehen, dass die beiden Manager als…
…nicht auszuschließen, dass das österreichisch-schweizerische Abkommen der Geltendmachung dieser Steuerpflicht entgegensteht. Wenn die Einkaufstätigkeit zu den Hauptaufgaben der schweizerischen Gesellschaft zählt, dann ergibt sich die Frage, ob eine der Erfüllung dieser Hauptaufgabe dienende österreichische Betriebstätte unter den Betriebstätten-Ausschlusskatalog des Artikels 5 Abs. 3…
… allerdings handelte es sich damals um in Österreich ansässige Geschäftsführer einer deutschen GmbH, deren Hauptaufgabe, in der Geschäftsleitung der inländischen Betriebstätte bestand ("betriebstättenleitende Geschäftsführer"). Solange in Zweifelsfällen die lohnsteuerliche Erfassung der Geschäftsführerbezüge zu 100% von der deutschen Steuerverwaltung wahrgenommen wird und hierüber entsprechende Nachweise in…