…wird hierzu klargestellt, dass das "Überwiegen" des Liegenschaftsbesitzes nicht auf der Grundlage der Verkehrswerte, sondern auf der Grundlage der letzen vor der Veräußerung zu erstellenden Handelsbilanz zu beurteilen ist. Hierbei ist nicht auf den Konzernabschluss der Gesellschaft, sondern auf ihren Einzelabschluss abzustellen. Dieses Auslegungsergebnis wird…
…auch dann ein, wenn sie nicht in der Handelsbilanz nachvollzogen wurde. Wird in der Folge der in den Jahresabschlüssen der inländischen GmbH unverändert mit den Anschaffungskosten (Gegenwert von DM 1,5 Mio.) ausgewiesene Mitunternehmeranteil in die deutsche Komplementär-GmbH als Sacheinlage eingebracht, sind darauf die…
…zuweist. Ob eine "Immogesellschaft" vorliegt, bestimmt sich gemäß Abs. 4 des Protokolls zum DBA-Deutschland nach den Verhältnissen des letzten Bilanzstichtags vor der Veräußerung, wobei konkret die Höhe des Aktivvermögens in der Handelsbilanz maßgeblich ist. Wird nun unterjährig, also zwischen zwei Bilanzstichtagen, ein Grundstück veräußert…
…dass zufolge des Schlussprotokolls zu Art. 13 Abs. 2 DBA-Deutschland die Höhe des "Aktivvermögens" der Kapitalgesellschaft nach der letzten Handelsbilanz zu beurteilen ist, kann nicht rechtfertigen, den gesamten Anwendungsbereich der Bestimmung dem Gesellschaftsrecht zu unterwerfen und als "Anteile" nur Anteile am Grund- oder Stammkapital…
…ist folglich in diesem Zeitraum aus handelsrechtlicher Sicht der Aufbau einer Personalkostenrückstellung zwingend geboten, dann wird nach dem Prinzip der Maßgeblicheit der Handelsbilanz für die Steuerbilanz diese Rückstellung auch steuerlich anzuerkennen sein. Denn zwingendes Steuerrecht steht der Berücksichtigung einer Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten im handelsrechtlich…