RIS AI
3 228 Treffer335 msnur geltende Fassungen
EAS 996Gewinnausschüttung an eine deutsche Holdinggesellschaft vor Ablauf der zweijährigen Behaltefrist
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 1482/70-IV/4/9623.12.1996

…vor Ablauf der Zweijahresfrist vorgenommen werden können. Denn bei richtlinienkonformer Interpretation von § 94a EStG wird dieser Bestimmung in den gegenständlichen Aspekten keine über die Verhinderung von unberechtigten Steuerentlastungen hinausgehende Bedeutung beizumessen sein. 23. Dezember 1996 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung…

EAS 3213DBA-Entlastung nach Haftungsinanspruchnahme durch die Betriebsprüfung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0964-IV/4/201118.04.2011

…wurde daher 2010 die Steuer mittels Haftungsbescheides nachgefordert und die KESt daraufhin entrichtet, besteht nach Maßgabe des Artikel 10 DBA-Schweiz Anrecht auf KESt-Rückzahlung. Die Steuerrückzahlung ist durch einen auf § 240 Abs. 3 BAO gestützten Rückzahlungsantrag zu erwirken, der beim Finanzamt Bruck-Eisenstadt-Oberwart…

EAS 1975Abkommenswidrige Haftungsinanspruchnahme eines deutschen Auftraggebers durch sein deutsches Finanzamt
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftB 853/1-IV/4/0102.01.2002

… 50 a Abs. 4 dEStG entgegen. Der diesbezügliche Haftungsbescheid des deutschen Finanzamtes, der sich in seiner Begründung darauf beruft, dass Vergütungen an einen "Künstler" bezahlt wurden, ist bei diesen Sachverhaltsgegebenheiten nicht abkommenskonform ergangen. Denn im Rahmen der österreichisch-deutschen Konsultationen vom 16. Juni 2000 (AÖFV…

EAS 2923Abschlagszahlung für Wiedereinstellungsverzicht nach Ablauf der Mutterschutzkarenz
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/2165-IV/4/200721.12.2007

…nämlich dem Einverständnis auf Nichtwiederaufnahme der Arbeit, derart untergeordnet, dass die Abschlagszahlung nicht mehr als Entgelt für die "Ausübung einer Arbeit in Österreich" im Sinn von Artikel 15 Abs. 1 DBA-Deutschland angesehen werden kann. Die Abschlagszahlung ist daher in Österreich von der Besteuerung freizustellen…

EAS 2896Haftungsprovision für Bürgschaftsübernahme durch die Muttergesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/1703-IV/4/200729.10.2007

…eines Kredites durch eine österreichische Großbank an ihre ungarische Tochtergesellschaft eine Bürgschaft durch Unterfertigung von Wechselverpflichtungserklärungen gegenüber dieser Großbank, liegt eine Dienstleistung der Muttergesellschaft gegenüber ihrer ungarischen Tochtergesellschaft vor, die einer fremdüblichen Abgeltung durch eine Haftungsprovision bedarf (in diesem Sinn Z 7.13 OECD-Verrechnungspreisgrundsätze)…

EAS 965Holländische Zirkusagentur
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 1662/1-IV/4/9611.11.1996

…die Dienstnehmer einer chinesischen Agentur sind, bei Darbietungen eines chinesischen Zirkusses in 5 österreichischen Städten auf, dann unterliegen die vom chinesischen Arbeitgeber gezahlten und auf die Österreich-Gastspiele entfallenden Bezüge gemäß Artikel 98 Z 4 EStG der inländischen Besteuerung. Diese könnte - mangels inländischer Lohnsteuerbetriebstätte des…

EAS 43Quellensteuerabzug auf brasilianischen Unterhaltszahlungen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftW 2091/1/1-IV/4/9118.11.1991

…für ein in Österreich ansässiges minderjähriges Kind nach Österreich überweist, unterliegen gemäß Artikel 555 Abs. I der mit Dekret 85.450/80 erlassenen Steuerverordnung einem 25%igen brasilianischen Quellensteuerabzug. Dieser im innerstaatlichen brasilianischen Steuerrecht begründete Steuerabzug verstößt nicht gegen die Bestimmungen des DBA-Brasilien, BGBl…

EAS 1963Abgeleiteter Zweitwohnsitz minderjähriger Kinder
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftL 45/21-IV/4/0103.12.2001

…eines Abgabepflichtigen stellt daher unstreitig einen derartigen steuerlichen Wohnsitz dar. Der bloße Umstand, dass die minderjährigen Kinder des Abgabepflichtigen nicht gegen den Willen ihres Vaters diesen Ferienwohnsitz benützen dürfen, kann nicht so verstanden werden, dass hiedurch das Tatbestandselement des "Innehabens" der Wohnung nicht erfüllt wäre…

EAS 1586Schadenersatz für entgangene deutsche Lohneinkünfte
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftK 6/1-IV/4/0017.01.2000

…1 des DBA-Deutschland eine steuerliche Erfassung der Entschädigung in Deutschland durch das Abkommen nicht behindert. Entsprechendes muß aber gelten, wenn die Ansässigkeit im Sinn des Abkommens in Österreich beibehalten wird und folglich die Besteuerungsrechte an den Einkünften nicht in Deutschland sondern bei Österreich liegen…

EAS 1803Dividendenbezug durch eine Auslandsholding operativer EU-Gesellschaften
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 1482/17-IV/4/0119.02.2001

…im Eigentum von operativen Kapitalgesellschaften des EU-Raumes steht, dann spricht allein dies bereits sehr für das Vorliegen der Anspruchsvoraussetzungen. Denn bei einem direkten Bezug der Gewinnausschüttung durch die genannten operativen Muttergesellschaften der deutschen Holdinggesellschaft wäre der österreichische Besteuerungsanspruch erloschen; und zwar ungeachtet des Umstandes…

EAS 703Progressionsvorbehalt und deutsches Bundeskindergeld
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftK 3368/3/1-IV/4/9528.08.1995

…eintreten kann; dann nämlich, wenn das deutsche Bundeskindergeld den Anspruch auf österreichische Familienbeihilfe ausschließt. Trifft dies zu, ist das deutsche Bundeskindergeld nicht für Zwecke des Progressionsvorbehaltes in Österreich zu berücksichtigen.   28. August 1995 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  

EAS 2645Steuerliche Behandlung eines deutschen "schuldrechtlichen Versorgungsausgleiches"
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0528-IV/4/200516.08.2005

…werden, dann ändert dies nichts an der steuerlichen Qualifikation der Unterhaltsleistungen und führt nicht zum Entstehen einer österreichischen Steuerpflicht. Denn nach österreichischem Recht ist auch bei grenzüberschreitenden Unterhaltsleistungen ausschließlich entscheidend, ob der österreichische Empfänger der Zahlungen diese in Erfüllung eines ihm gesetzlich zustehenden Unterhaltsanspruches erhält…

EAS 1568Konzerninterne Gewinnausschüttung unmittelbar nach deutscher Umgründung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftA 13/19-IV/4/9929.11.1999

…der Missbrauchsverdacht gegenüber der Finanzverwaltung einwandfrei entkräftet wird, die Steuerentlastung zu gewähren ist. Besteht daher für das über einen allfälligen Rückerstattungsantrag entscheidungsberechtigte Finanzamt kein Anlass, daran zu zweifeln, dass die Mindestbeteiligungsfrist eingehalten werden wird und dass bei - einer derzeit unvorhersehbaren - Nichteinhaltung die Kapitalertragsteuer bei der…

EAS 1583Deutsche Muttergesellschaft als bonitätssteigernder ARGE-Partner
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftP 8/28-IV/4/9905.01.2000

Tritt eine deutsche Muttergesellschaft mit einigen Prozenten österreichischen Bau-ARGEN bei, an denen sich in erster Linie ihre österreichische Tochtergesellschaft beteiligt und besteht ihre Funktion lediglich in der Bereitstellung des Namens und guten Rufes sowie in der Haftungsübernahme in Höhe ihrer Beteiligung, so wird nach…

EAS 1178Vollstreckungsamtshilfe für vor Wohnsitzverlegung nach Österreich entstandene deutsche Abgabenforderungen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftK 328/3-IV/4/9701.12.1997

…in Österreich für vollstreckbar zu erklären (Art. 11 Abs. 2). Diese vertragliche Verpflichtung zur zwangsweisen Abgabeneinbringung besteht unabhängig davon, ob bzw. wann der deutsche Abgabenschuldner in Österreich einen Wohnsitz begründet hat. 01. Dezember 1997 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  

EAS 2667KESt-Entlastung bei Gewinnausschüttungsvorbehalt
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0683-IV/4/200528.10.2005

…Neue Überlegungen könnten angestellt werden, wenn ein Fall einer "phasengleichen Aktivierung" des Gewinnanspruches bei der niederländischen Muttergesellschaft vorliegen sollte (siehe hierzu insb. BFH 26.11.1998, BStBl II, 1999, 547). Was nun die Anwendbarkeit der Doppelbesteuerungsabkommen auf Fälle des Gewinnausschüttungsvorbehaltes anlangt, ist Österreich zu einer…

EAS 1550Niederländische Holding-Muttergesellschaft mit irischer operativ tätiger Betriebstätte
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftE 14/25-IV/4/9927.10.1999

…Gewinnausschüttungen einer österreichischen Produktionsgesellschaft an eine niederländische Briefkasten-Holdinggesellschaft, dann kann eine Steuerentlastung in Österreich nur im finanzamtlich kontrollierten Rückerstattungsverfahren herbeigeführt werden. Der Umstand, dass eine solche Holdinggesellschaft in Irland über eine operativ tätige Betriebstätte verfügt, vermag für sich allein noch keine ausreichende Gewähr gegen…

EAS 891Karenzgeld aus Dänemark
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftP 8/7-IV/4/9612.06.1996

…wenn der dänische Arbeitgeber eine Rückverrechnung mit dänischen Sozialversicherungsträgern vornimmt (siehe die mit Deutschland abgestimmte Auffassung im Fall der rückverrechenbaren Vorruhestandsbezüge in EAS 47). Eine andere Betrachtung könnte allerdings dann nötig werden, wenn es sich bei dem gegenständlichen Karenzgeld um die Zahlungen handelt, die der…

EAS 2554Italienische Quellenbesteuerung auf Haftungsentgelten
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0139-IV/4/200411.02.2005

…OECD-Musterabkommens ab. Ob diese Voraussetzung erfüllt ist, könnte durch eine Bestätigung eines italienischen Wirtschaftstreuhänders geklärt werden. Bei Bedarf kann die Klärung dieser Frage auch zum Gegenstand eines internationalen Verständigungsverfahrens gemacht werden. 11. Februar 2005 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

EAS 2109Fremdunübliche unverzinsliche Stundung von Lieferverbindlichkeiten
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftSch 690/1-IV/4/0202.09.2002

…dann ist die schweizerische Steuerverwaltung gemäß Artikel 9 DBA-Schweiz berechtigt, eine Gewinnerhöhung im Ausmaß der fremdunüblich nicht verrechneten Zinsen anzusetzen; die Abkommensbestimmung verpflichtet in einem solchen Fall Österreich den Gewinn korrespondierend gegenzuberichtigen. Wenn allerdings die eidgenössische Steuerverwaltung keine Gewinnberichtigung wegen Verstosses gegen den Fremdverhaltensgrundsatz…