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8 Treffer1224 msnur geltende Fassungen
EAS 1515Internationale wissenschaftliche Zusammenarbeit an Wiener universitärem Zentrum
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftK 668/1-IV/4/9906.09.1999

…Arbeit in den Heimatstaaten geleistet wird (Länderberichte, zusammenfassende Stellungnahmen zu bestimmten Fragestellungen, wissenschaftliche Gutachten) und wobei in Wien (oder in Drittstaaten) lediglich koordinierende Zusammenkünfte stattfinden, dann unterliegen die hiefür von dem Zentrum gezahlten Vergütungen nicht der inländischen Abzugsbesteuerung, da diese wissenschaftliche Zusammenarbeit tatbestandsmäßig nicht von…

EAS 1151Steuerliche Behandlung einer in den USA für die Körperschaftsbesteuerung optierenden Limited Partnership
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 4983/36-IV/4/9731.10.1997

…Personengesellschaft zu behandeln (zB EAS 303, 493). Nicht entscheidend ist die steuerliche Behandlung der Gesellschaft bzw. ihrer Gesellschafter in dem ausländischen Staat. Ein Gutachten, das von einer österreichischen Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft erstellt worden ist, gelangt zu dem Schluss, dass bei einer in Delaware errichteten Limited…

EAS 2634Auflösung eines Liechtenstein-Konstrukts
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0572-IV/4/200531.08.2005

…dass die liechtensteinische Anstalt einer österreichischen Kapitalgesellschaft vergleichbar ist. Wegen der vielfältigen Strukturformen liechtensteinischer Anstalten müsste diese Frage von Parteienseite im Wege eines Gutachtens näher untersucht werden. Andererseits ist erforderlich, dass der Unternehmensschwerpunkt der liechtensteinischen Anstalt nicht darin besteht, steuerfreie Zinsen und andere schädliche Passiveinkünfte…

EAS 3013Portfoliodividenden an ausländische Pensionsfonds
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/1836-IV/4/200920.07.2009

…als 10% des Fondsvermögens in Immobilienfonds (§ 42 ImmoInvFG) veranlagt werden. Das Vorliegen dieser Voraussetzungen ist durch ein Gutachten und durch Vorlage der Fondsbestimmungen nachzuweisen. Die gutächtliche Dokumentationspflicht stützt sich auf die Rechtsprechung zur erhöhten Mitwirkungspflicht bei Auslandsbeziehungen (zB VwGH 14.01.1992, 91/14/0161…

EAS 981Wohnsitzverlegung schweizerischer Rentner nach Österreich
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 4282/15-IV/4/9602.12.1996

…errichtet worden ist, vergleichbar ist. Ob dies der Fall ist, bedürfte einer gutachtlichen Beurteilung durch entsprechend qualifizierte Sachverständige; ein derartiges Gutachten kann indessen nicht im Rahmen des EAS-Verfahrens auf ministerieller Ebene erstellt werden. 2. Dezember 1996 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit…

EAS 1082Kapitalinvestitionen in Österreich über eine US-Delaware Limited Partnership
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 4983/21-IV/4/9717.06.1997

…muss im Zweifel im Rahmen der erhöhten Mitwirkungspflicht bei Auslandsbeziehungen in erster Linie durch ein fundiertes Gutachten (zB einer Wirtschaftstreuhandkanzlei) von Parteienseite untersucht werden. Auf der Grundlage eines solchen Gutachtens kann sodann durchaus eine rechtliche Absicherung der Beurteilung durch das BM für Finanzen erwirkt werden…

EAS 1159Gewinnausschüttung an eine US-LLC-Muttergesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftP 8/10-IV/4/9731.10.1997

…im Zweifel im Rahmen der erhöhten Mitwirkungspflicht bei Auslandsbeziehungen in erster Linie durch ein fundiertes Gutachten (z.B. einer Wirtschaftstreuhandkanzlei) von Parteienseite untersucht werden. Auf der Grundlage eines solchen Gutachtens kann sodann durchaus eine rechtliche Absicherung der Beurteilung durch das BM für Finanzen erwirkt werden…

EAS 2458Waggonvermietung in die Slowakei (EAS 2458)
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftD 21/3-IV/4/0415.07.2004

…Artikel 25 Abs. 3 des Doppelbesteuerungsabkommens bereit, in dieser Frage Kontakt mit der slowakischen Steuerverwaltung aufzunehmen, wenn ihm die vermutete EU-Widrigkeit der slowakischen Vorgangsweise durch ein universitäres Gutachten bestätigt würde. 15.7.2004 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung: