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4 Treffer1531 msnur geltende Fassungen
EAS 755Ost-Unternehmensberatung im Auftrag der Weltbank
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftS 612/1/1-IV/4/9513.11.1995

  Übernimmt der Inhaber eines österreichischen Unternehmens mit Gewerbeschein für Unternehmensberatung einen Auftrag der Weltbank zur Abhaltung von Seminaren in Polen, so ist weder aus dem Weltbank-Privilegienabkommen (BGBl. Nr. 105/1949), noch aus dem Privilegienabkommen betr. die UNO-Spezialorganisationen (siehe Regierungsverordnung BGBl. Nr. 40…

EAS 1587Österreichische Ausbildnerin für Versicherungsvertreter einer deutschen Versicherungsgesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftN 172/1-IV/4/0017.01.2000

…Versicherungsvertreter für das deutsche Versicherungsunternehmen in Deutschland und in Österreich tätig werden, und hat sie zu diesem Zweck einen deutschen Gewerbeschein mit einer deutschen Betriebsanschrift erworben (formeller Betriebsgegenstand : Vermitteln von Versicherungen und Bausparverträgen), dann ist für die steuerliche Erfassung ihrer Einkünfte zunächst auf die tatsächlich…

EAS 1324Vermittlung österreichischer Künstler nach Brasilien
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftS 279/1-IV/4/9822.09.1998

…Österreich ein Gewerbeschein mit gewerblicher Anschrift an der österreichischen Wohnadresse gelöst, dann spricht die Vermutung dafür, dass im Sinn von § 29 BAO die inländische Wohnung als inländische Betriebstätte des brasilianischen Unternehmens zu werten ist; und zwar gleichgültig, ob während der Auslandszeiten der Gewerbeschein als ruhend…

EAS 1294Deutscher Boogie-Woogie-Player
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftH 538/1-IV/4/9820.07.1998

Tritt ein in Deutschland ansässiger Musiker in inländischen Konzertsälen, bei Firmen-Betriebsveranstaltungen, bei Boogie-Woogie-Sessions in Österreich als Pianist auf, dann hängt die Beantwortung der Frage, ob die in Österreich bezahlten Gagen gemäß dem DBA-Deutschland der inländischen Abzugsbesteuerung nach § 99 EStG 1988 zu…