Durch den bloßen Umstand, dass einem mit der Getränkeabfüllung beauftragten deutschen Unternehmen die hiefür erforderlichen Maschinen zur Verfügung gestellt werden, wird keine deutsche Betriebstätte des österreichischen Getränkeherstellers in Deutschland begründet. Denn der Fall ist mit einer entgeltlichen Vermietung der Maschinen vergleichbar, wobei durch eine bloße…
…Aus dieser Sicht erscheint es daher gerechtfertigt, im Verkauf von Fertiggerichten und Getränken in Zügen schwerpunktmäßig "Lieferungen" von Nahrungsmitteln und keine "Dienstleistungen" im Sinn der Abkommensbestimmung zu sehen, wobei diese Auslegung des Dienstleistungsbegriffes im DBA aber keine Rückwirkungen für umsatzsteuerliche Belange hat. Sollte auf tschechischer…
…von Bedeutung, als sich nicht aus dem Abkommen heraus anderes ergibt (EAS 1112 betr. Bräunungsanlagen, EAS 1269 betr. Getränkeautomaten). Auch Geldspielautomaten werden daher als Betriebstätten anzusehen sein. Schließt daher ein deutsches Unternehmen mit österreichischen Hotels Verträge ab, auf Grund derer es berechtigt wird, in diesen…