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EAS 2686Sub-Arbeitsgestellung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0025-IV/4/200623.01.2006

…A" zu 100% an der österreichischen Tochter-GmbH, der "G", beteiligt und schließt die deutsche "A" mit einer in Deutschland ansässigen Personalleasinggesellschaft einen Gestellungsvertrag ab, wobei das angemietete Personal fallweise von der "A" auch der "G" überlassen wird, dann fällt auch diese "Untervermietung" des von…

EAS 1444Geschäftsführerbeistellung durch eine nahestehende deutsche Gesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftA 93/2-IV/4/9922.04.1999

…2 DBA-Deutschland ist darauf zurückzuführen, daß im gegenständlichen Fall bei Anwendung dieser Bestimmung von einem inländischen Arbeitgeber auszugehen ist (ohne daß diesen - bei Anerkennung des Gestellungsvertrages zwischen den zwei Gesellschaften - eine Lohnsteuerabzugspflicht trifft). Das inländische Besteuerungsrecht für die in Deutschland ausgeübte Geschäftsführertätigkeit rührt von…

EAS 1307Arbeitsgestellungsvertrag der inländischen GMBH&CO KG mit der deutschen Kommanditistin
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 1482/32-IV/4/9827.07.1998

Schließt eine österreichische KG mit ihrer deutschen Kommanditistin, einer deutschen GMBH, einen Arbeitsgestellungsvertrag zu fremdüblichen Bedingungen ab, dann wird diese Geschäftsbeziehung zwischen zwei Gewerbebetrieben, nämlich jenem der Kommanditistin und jenem der KG für steuerliche Belange nicht nach den Regeln der Bilanzbündeltheorie zu beurteilen sein; die…

EAS 2366Konzerninterne Arbeitnehmerüberlassung nach Deutschland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftP 8/32-IV/4/0327.10.2003

Durch Artikel 15 Abs. 3 DBA-Deutschland-2000 sollte die alte Streitfrage zwischen Österreich und Deutschland beigelegt werden, ob es abkommensrechtlich zulässig ist, im Fall einer steuerlich anzuerkennenden Arbeitskräftegestellung den Gestellungsnehmer als Arbeitgeber zu werten. Denn aus österreichischer Sicht darf sich kein Staat - wenn zwischen…

EAS 2029Geschäftsführergestellung aus Italien
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftP 8/6-IV/4/0224.04.2002

Schließt eine österreichische Kapitalgesellschaft mit einer italienischen konzernzugehörigen Gesellschaft einen Vertrag über die Gestellung des handelsrechtlichen Geschäftsführers, dann ist vorweg im Rahmen der wirtschaftlichen Betrachtungsweise festzustellen, ob in einem solchen Fall die typischen Arbeitgeberfunktionen weiterhin bei der italienischen Kapitalgesellschaft gegeben sind, oder ob die österreichische…

EAS 2682Arbeitskräftegestellung begründet keine Betriebstätte
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0768-IV/4/200514.12.2005

Das Vorliegen einer Betriebstätte setzt voraus, dass in den betreffenden Räumlichkeiten die "Tätigkeit eines Unternehmens" ganz oder teilweise ausgeübt wird (Art. 5 Abs. 1 OECD-MA). Eine bloße Vermietung erweist sich als eine bloß passive Unternehmensleistung und nicht als aktive betriebliche Tätigkeit. Daher bilden jene…

EAS 2084Dienstnehmer der deutschen Muttergesellschaft als Verkaufsleiter der österreichischen Tochtergesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftSt 146/2-IV/4/0217.06.2002

Beauftragt eine deutsche Kapitalgesellschaft einen ihrer in Deutschland ansässigen Dienstnehmer damit, auch die Funktion des Verkaufsleiters und/oder Prokuristen einer schweizerischen und einer österreichischen Tochtergesellschaft zu übernehmen, dann überlässt es die von der österreichischen Rechtsordnung gewährleistete Gestaltungsfreiheit den Beteiligten, für diese Funktionsübernahme eine ihnen geeignet…

EAS 1737Arbeitsgestellungsvertrag mit der deutschen Konzerngesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftSt 346/1-IV/4/0017.10.2000

Hat eine österreichische Konzerngesellschaft mit einer zum selben Konzernkreis gehörenden deutschen Gesellschaft zu fremdüblichen Bedingungen einen Arbeitnehmerüberlassungsvertrag abgeschlossen, auf Grund dessen ein als Produktmanager tätiger Mitarbeiter der österreichischen Gesellschaft tageweise an die deutsche Gesellschaft verliehen wird, um dort als Reisender Kunden der deutschen Gesellschaft zu…

EAS 2795Entsendung einer teilweise überlassenen Arbeitskraft in die schweizerische Betriebstätte
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0015-IV/4/200729.12.2006

Wird ein Mitarbeiter einer österreichischen Kapitalgesellschaft (GM-GmbH) teilweise (mit 1/5 seiner Arbeitszeit) einer österreichischen Enkelgesellschaft (T-GmbH) gegen fremdübliches Entgelt vermietet (Arbeitskräftegestellung) und von dieser ausschließlich auf einer schweizerischen Betriebstätte eingesetzt, dann steht das Besteuerungsrecht an den darauf entfallenden Gehältern gemäß Artikel 15…

EAS 1864Personalgestellung nach Deutschland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftS 465/71-IV/4/0115.06.2001

Entsendet ein österreichischer Arbeitgeber, der in Deutschland keine Betriebstätte unterhält, Dienstnehmer nach Deutschland und halten sich diese Dienstnehmer auf deutschem Staatsgebiet nicht länger als 183 Tage während eines Kalenderjahres auf, dann steht das Besteuerungsrecht an den für diese Deutschland-Tätigkeit gezahlten Löhnen Österreich zu. Das…

EAS 3375Grenzüberschreitende konzerninterne Arbeitskräftegestellung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0321-VI/8/201631.10.2016

Die D-GmbH (Sitz und Ort der Geschäftsleitung in Deutschland), deren Unternehmensgegenstand die Unternehmensberatung (Entwicklung, Vertrieb und Implementierung von IT-Lösungen) ist, gründet zum Aufbau des österreichischen Teilmarkts die Ö-GmbH (Sitz und Ort der Geschäftsleitung in Österreich). Die durch die Ö-GmbH zu erbringenden…

EAS 2010Einjahresentsendung zur österreichischen Konzerngesellschaft ohne Arbeitgeberwechsel
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftK 1/8-IV/4/0203.04.2002

Wird ein Mitarbeiter einer deutschen Konzerngesellschaft für 1 Jahr zu einer österreichischen Konzerngesellschaft in der Weise entsandt, dass dies als Fall einer Arbeitnehmergestellung zu werten ist, dann ist es richtig, dass die österreichische Konzerngesellschaft hierfür eine fremdübliche Arbeitsgestellungsvergütung zu leisten hat, die jedenfalls die gesamten…

EAS 2826Arbeitskräfteüberlassung an die eigene ARGE
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0084-IV/4/200719.02.2007

Ist eine österreichische und eine deutsche GmbH je zu 50% an einer österreichischen Arbeitsgemeinschaft (Mitunternehmerschaft) beteiligt und werden von den beiden GmbHs Arbeitskräfte an die ARGE abgestellt, dann kann darin in Bezug auf den deutschen Partner kein Fall einer internationalen Arbeitskräftegestellung gesehen werden, die zu…

EAS 2078Kurzfristige Arbeitskräfteüberlassung nach Deutschland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftK 1/24-IV/4/0217.06.2002

Dem Ergebnis des österreichisch-deutschen Konsultationsverfahrens vom 3. März 2000 (AÖF Nr. 103/2000) liegt die Überlegung zu Grunde, dass einem formal als Arbeitskräfteüberlassungsvertrag bezeichneten Vertrag keine steuerliche Anerkennung zuteil wird, wenn der Arbeitskräfteüberlasser jemanden nur für die Dauer des Einsatzes bei einem deutschen Unternehmen…

EAS 1934Arbeitsgestellung aus Spanien
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftG 214/1-IV/4/0121.09.2001

Werden von einem österreichischen Gebäudereinigungsunternehmen Arbeitskräfte von einem spanischen Arbeitskräfteüberlassungsunternehmen angemietet, dann sind die an das spanische Unternehmen gezahlten Gestellungsvergütungen gemäß Art. 7 DBA-Spanien von der österreichischen Abzugsbesteuerung zu entlasten. Liegt eine Ansässigkeitsbescheinigung des spanischen Unternehmens vor, dann können die Gestellungsvergütungen dem Grundsatz nach…

EAS 3178Arbeitskräftegestellung nach Tschechien
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/2285-IV/4/201020.08.2010

Artikel 5 Abs. 3 lit. b DBA-Tschechien sieht vor, dass im Verhältnis zu Tschechien lang andauernde Dienstleistungen eine Betriebstätte begründen können (Dienstleistungsbetriebstätte). Die zitierte Bestimmung lautet "Der Ausdruck "Betriebsstätte" umfasst ......... Dienstleistungen einschließlich Beratungs- und Geschäftsführungstätigkeiten, die von einem Unternehmen eines Vertragsstaats, oder Arbeitnehmern oder…

EAS 1314Geschäftsführerentsendung zur ungarischen Tochtergesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftG 376/1-IV/4/9824.08.1998

Entsendet eine österreichische Kapitalgesellschaft einen ihrer Dienstnehmer für zwei Jahre nach Ungarn, damit dieser dort als Geschäftsführer der ungarischen Tochtergesellschaft die Organisations- und Vertriebsstruktur aufbaut, dann überlässt es die von der österreichischen Rechtsordnung gewährleistete Gestaltungsfreiheit den Beteiligten, für diese Entsendung eine ihnen geeignet erscheinende Gestaltungsform…

EAS 2914Atypischer Arbeitskräftegestellungsvertrag
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/2060-IV/4/200711.12.2007

Entsendet eine ungarische Konzerngesellschaft einen Mitarbeiter für 2 Jahre zu einer österreichischen Konzerngesellschaft und wird zwischen den beiden Gesellschaften ein "Intercompany Agreement" abgeschlossen, in dem die ungarische Gesellschaft zwar als Dienstgeber des Mitarbeiters bezeichnet wird, demzufolge aber ein Lohnsplitting zwischen den beiden Gesellschaften stattfinden soll…

EAS 402Personalleasing im Wege einer schweizerischen Gesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftP 2125/5/1-IV/4/9403.03.1994

Schließt eine Salzburger Privatkrankenanstalt mit einer schweizerischen Gesellschaft eine Vereinbarung ab, derzufolge zwei schweizerische Krankenschwestern für die Dauer von 4 bis 5 Jahren im Wege des "Personalleasings" der Salzburger Krankenanstalt zur Verfügung gestellt werden, so steht das Besteuerungsrecht an den Arbeitslöhnen gemäß Artikel 15 DBA…

EAS 1439Geschäftsführung für eine inländische GMBH durch den Konsulenten einer deutschen Kapitalgesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 1482/26-IV/4/9921.04.1999

Schließt eine österreichische GmbH mit einer ihr nicht nahestehenden deutschen GmbH einen Vertrag, derzufolge die deutsche Gesellschaft es übernimmt, einen geeigneten Geschäftsführer der österreichischen GmbH zur Verfügung zu stellen und führt die deutsche GmbH diesen Auftrag dadurch aus, daß sie mittels eines Werkvertrages einen deutschen…