…Abs. 3 lit. b DBA-Tschechien demzufolge auch außerhalb Tschechiens verbrachte Samstage, Sonntage, Feiertage sowie tschechienrelevante Geschäftsreisetage mitzuzählen. Dies gilt allerdings nur für jene derartigen Tage, "nach denen die Beschäftigung in diesem Staat fortgesetzt wird". Der Wortlaut vermeidet eine Bezugnahme auf ein "unmittelbares" Fortsetzen. Die…
…Besteuerungsrecht an den Geschäftsführerbezügen nur insoweit der Schweiz zusteht, als die berufliche Tätigkeit auf schweizerischem Staatsgebiet ausgeübt wird. Jene Vergütungen, die auf die 200tägigen Geschäftsreisen in Südeuropa entfallen, unterliegen der Besteuerung in Österreich; und zwar auch dann, wenn der Aufenthalt in einem der südeuropäischen Länder…
…erfolgt durch die österreichische GmbH, wobei von ihr auch festgelegt wird, dass die deutsche GmbH andere Aufenthalte nur im Falle von Geschäftsreisen anordnen darf; es hat allein der bisherige Arbeitgeber über eine Beendigung des mit seinem Arbeitnehmer bestehenden Dienstverhältnisses zu entscheiden, wenn nach Ablauf der…