…eine Hilfstätigkeit im Sinne von Art. 5 Abs. 4 OECD-MA vorliegt, ist die Gesamttätigkeit des Unternehmens der Ausgangspunkt, wobei entscheidend ist, ob die Tätigkeit der festen Geschäftseinrichtung an sich einen wesentlichen und maßgeblichen Teil der Tätigkeit des Gesamtunternehmens ausmacht (vgl Pkt. 1.1.2…
…etwa 800.000 ATS dotierte Geschäftsführerfunktion für eine brasilianische Konzerngesellschaft, wobei diese Funktion einerseits etwa 20% der Gesamttätigkeit des österreichischen Geschäftsführers betragen wird andererseits aber die Aufenthalte in Brasilien 7 Arbeitstage jährlich nicht übersteigen werden, dann wird es unter diesen Gegebenheiten im Rahmen der Gestaltungsfreiheit…
…Nutzung für Auslieferungszwecke vor der Einstufung als Betriebstätte schützt, würde ein Hinzutreten weiterer Hilfstätigkeiten solange nicht zur Betriebstättenqualifizierung führen, als die Gesamttätigkeit der festen Geschäftseinrichtung nur vorbereitender Art ist oder eine Hilfstätigkeit darstellt (Z. 27 des OECD-Kommentars zu Art. 5 OECD-MA). Vorsorglich wird…
…sein. Ob der Manager länger oder weniger lang als 183 Tage auf deutschem Staatsgebiet tätig geworden ist, wäre diesfalls unerheblich. Sollte hingegen nach den Fremdüblichkeitskriterien der gesamte Lohnaufwand von der österreichischen Muttergesellschaft zu tragen sein (weil die Gesamttätigkeit des Managers in ihrem Interesse gelegen ist)…
…des künstlerischen Leiters der "Musiktage" die Besteuerung am Tätigkeitsort - hier in Deutschland - nicht auf Art. 17 DBA Deutschland stützen. Für die Einordnung als Künstler iSd Art. 17 OECD-MA sind die "Merkmale der Gesamttätigkeit der betreffenden Person" gegeneinander abzuwägen (vgl. OECD-MK zu Art. 17…
…Hilfstätigkeiten ausgeübt werden, solange die Gesamttätigkeit ebenso eine Hilfstätigkeit darstellt. Wird neben einer Hilfstätigkeit auch eine nicht mehr von Art. 5 Abs. 4 OECD-MA erfasste Tätigkeit ausgeübt, so wird hinsichtlich der Gesamttätigkeit eine Betriebsstätte begründet (Rz 77 des Kommentars zu Art. 5 OECD-MA…