…der den weltweiten Vertrieb von Pharmazeutika besorgt, tätig, dann sind die Lohn- und Gehaltsaufwendungen dieser Mitarbeiter nur mit jenem Teil in Österreich gewinnmindernd als Betriebsausgabe abzugsfähig, als dieser auf die Mitarbeiterdienstleistungen zugunsten der Zweigniederlassung entfällt. Nur insoweit bilden sie damit den Ausgangswert für die Berechnung…
…repräsentativ sind. Denn nach dem im Abkommensrecht geltenden Kausalitätsprinzip muss die Einkünfteaufteilung nach den Verhältnissen des Tätigkeitsjahres und nicht nach jenen des Zuflussjahres vorgenommen werden. Die auf die Arbeitsleistungen zugunsten der österreichischen GmbH entfallenden Gehaltsaufwendungen mindern nach Fremdüblichkeitsgrundsätzen die Gewinne der österreichischen Tochter-GmbH. Gegen…
Gemäß Artikel 16 Abs. 1 DBA-Deutschland dürfen Aufsichtsratsvergütungen, die eine in Österreich ansässige Person in ihrer Eigenschaft als Mitglied des Aufsichtsrates einer deutschen Gesellschaft bezieht, in Deutschland besteuert werden. Ist das österreichische Aufsichtsratsmitglied in seiner Eigenschaft als Dienstnehmer einer österreichischen Konzerngesellschaft in den Aufsichtsrat…
Wird Ende 2002 von der österreichischen Konzerngesellschaft das Dienstverhältnis mit einem Konzernmitarbeiter gelöst, der vorher noch im Zeitraum April bis Dezember 2002 zu einer schweizerischen Konzern-Schwestergesellschaft entsandt worden ist, dann ist es wohl lohnsteuerrechtlich richtig, gemäß Artikel 15 DBA-Schweiz jener Teil der Beendigungsentgelte…
Wird von einer österreichischen AG das Dienstverhältnis mit einem Mitglied des Vorstands einer nicht börsennotierten österreichischen AG Ende September 2004 beendet, wobei das Vorstandsmitglied seinen Wohnsitz von Österreich nach Tschechien verlegt und damit von der unbeschränkten in die beschränkte Steuerpflicht wechselt, dann unterliegen die bis…
Wird von einer österreichischen AG das Dienstverhältnis mit einem Mitarbeiter am 30.Juni 1999 mit Kündigungsfrist 29.2.2000 beendet, wobei der Mitarbeiter im Juni 1999 seinen Wohnsitz von Österreich nach Deutschland verlegt und damit von der unbeschränkten in die beschränkte Steuerpflicht gewechselt hat, dann…
Wird ein in Österreich ansässiger Geschäftsführer einer österreichischen Kapitalgesellschaft auch mit der Verantwortung für eine deutsche Konzerngesellschaft betraut, wobei etwa je 50% der Arbeitszeit auf die beiden Gesellschaften entfallen, dann wird sich als Methode für den Ansatz eines fremdüblichen Verrechnungspreises, den die deutsche Gesellschaft ihrer…
Bei Ermittlung des Höchstbetrages, bis zu dem Auslandssteuern auf die österreichische Körperschaftsteuer angerechnet werden können, sind die durch Anrechnung begünstigten ausländischen "Einkünfte" gemäß BMF Erlass vom 27. Dezember 1990, AÖF Nr. 49/1991, um alle Aufwendungen zu kürzen, die hiezu in einem "erkennbaren wirtschaftlichen…
Bezüge, die eine österreichische Kapitalgesellschaft an einen in Deutschland ansässigen Dienstnehmer zahlt, der als Mitglied des Vorstandes der inländischen Kapitalgesellschaft bestellt ist, unterliegen gemäß Artikel 16 Abs. 2 DBA-Deutschland der österreichischen Besteuerung. Stand der Angehörige des Vorstandes vor Übernahme der Tätigkeit für die österreichische…
Errichten schweizerische Kapitalgesellschaften Tochter-GesmbHs in Österreich und übernehmen leitende Angestellte der schweizerischen Kapitalgesellschaften die Geschäftsführung für die österreichischen GesmbHs, dann ist es richtig, dass die den schweizerischen Muttergesellschaften hiefür erwachsenden Aufwendungen (insbesondere aliquote Gehälter samt Lohnnebenkosten) den österreichischen GesmbHs weiterbelastet werden. Die Gehaltsbezüge der…
Bei der Anwendung von Doppelbesteuerungsabkommen gilt das als "Dreistufenprinzip" bekanntgewordene Anwendungsschema. Darnach ist in einer ersten Stufe der Bestand der Steuerpflicht nach inländischem Steuerrecht (ohne Berücksichtigung von Doppelbesteuerungsabkommen) zu ermitteln. In einer zweiten Stufe ist sodann festzustellen, inwieweit Abkommensrecht die Geltendmachung dieser Steuerpflicht einschränkt. In…
Nach bisheriger österreichischer Auffassung stellen Abfertigungszahlungen keine "Ruhegehälter und ähnliche Vergütungen" im Sinn von Artikel 18 des OECD-Musterabkommens und der darauf aufbauenden österreichischen DBAs dar. Daraus folgt, dass die Zuteilung der Besteuerungsrechte daran nach Artikel 15 des OECD-Musterabkommens und der sich daran orientierenden…
Entsendet eine österreichische Kapitalgesellschaft einen in Österreich ansässigen Arbeitnehmer für eine Dauer von zwei Jahren zu ihrer Schwestergesellschaft nach Deutschland, so unterliegen die vom österreichischen Arbeitgeber ausgezahlten Bezüge für die in Deutschland ausgeübte Tätigkeit in jenen Kalenderjahren, in denen sich der Dienstnehmer länger als 183…
Die Aussagen der EStR 2000 Rz 19 der geben eine Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes aus dem Jahre 1963 wieder, in dem dieser bei einem zugezogenen Dienstnehmer entschieden hat, dass die nach dem Zuzug zugeflossenen Auslandseinkünfte ungeachtet des Umstandes in Österreich zu versteuern sind, dass diese Einkünfte…
Werden Dienstnehmer von US-Konzernen vorübergehend zu österreichischen Konzernunternehmen versetzt und verlagert sich für diese Zeit der Lebensmittelpunkt nach Österreich, so werden im allgemeinen Kosten, die für die in den USA verbleibende Wohnung anfallen (z.B. Grundsteuer, Zinsen für noch aushaftende Wohnungskredite, Wertminderung der…
If an Austrian company, which is specialised in industry plant constructions, has set up a permanent establishment in Egypt in order to fulfil its contractual obligations to modernise a hot strip mill in Cairo, Article V and Article XIV para. 2 of the Austrian-Egyptian…
Hat sich die österreichische Konzerntochtergesellschaft des XY US-Konzerns durch ein "Agreement to Reimburse Expenses of XY Employees Stock Option Plan" dazu verpflichtet, die Kosten aus der Teilnahme ihrer Mitarbeiter an einem konzerninternen Mitarbeitermodell zu übernehmen, dann wird dieser Aufwand nach Maßgabe des Artikels 9…
Erhält der Geschäftsführer einer niederländischen Kapitalgesellschaft monatlich S 30.000,00 dafür, dass er einmal wöchentlich in Österreich für die österreichische Tochtergesellschaft tätig wird, dann muss vor einer Beurteilung der steuerlichen Konsequenzen zunächst klargestellt werden, auf welcher Rechtsgrundlage diese Tätigkeit ausgeübt wird: Geht der Geschäftsführer…
Wird das Dienstverhältnis zwischen einer deutschen GmbH und ihrem Geschäftsführer, der an der GmbH nicht beteiligt ist und der nunmehr nach Österreich zugezogen ist, gelöst und werden aus diesem Anlass die Pensionsansprüche des Geschäftsführers von der GmbH durch Zahlung eines Einmalbetrages abgefunden, dann unterliegt dieser…
Verlegt ein in Deutschland ansässiger Arbeitnehmer aus Anlass der vorzeitigen Beendigung seines Dienstvertrages seinen Wohnsitz nach Österreich und werden ihm die Gehälter bis zum vertraglich vorgesehenen Ablauf des Dienstvertrages weitergezahlt, so steht das Besteuerungsrecht daran nach Auffassung des Bundesministeriums für Finanzen der Bundesrepublik Deutschland zu…