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5 Treffer1523 msnur geltende Fassungen
EAS 2668Betriebstättengewinnzurechnung bei Versicherungsgesellschaften
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0659-IV/4/200518.10.2005

…diese Aufteilungsmethodik nicht ausschließlich nur das Verhältnis der Rohprämieneinnahmen zum Inhalt hat. Sollte ein solches Einvernehmen nicht herstellbar sein und ein internationaler Besteuerungskonflikt drohen, müsste die Angelegenheit zum Gegenstand eines internationalen Verständigungsverfahrens gemacht werden, das allerdings im Ansässigkeitsstaat des Unternehmens (in Deutschland) einzuleiten wäre. 18…

EAS 3183Gastspiel eines amerikanischen Orchesters
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/2853-IV/4/201021.10.2010

…127/2006). Wird von amerikanischen Orchestermitgliedern die Freigrenze von $ 20.000 zu Unrecht in Anspruch genommen, könnte dies zum Gegenstand einer Vollstreckungsamtshilfe nach Art. 25 Abs. 7 DBA-USA gemacht werden. Das Verlangen der VO nach "Angaben über die Höhe der an ihn fließenden…

EAS 3018Gestaltungsrisken bei Einkünfteverlagerungen auf slowakische Kommanditgesellschaften
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/2987-IV/4/200818.11.2008

…nach Maßgabe des nationalen Steuerrechts zu erfolgen, sie ist nicht Gegenstand zwischenstaatlicher Abkommen (BFH 04.04.2007, I R 110/05). Wird der Gewinn der inländischen GmbH zudem durch Aufwand für betriebliche Beratungs- und Marketingleistungen gekürzt, die ihr von der slowakischen K.S. erbracht werden…

EAS 1909Leasing eines Hochregallagers von einer deutschen Leasinggesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftK 1/34-IV/4/0106.08.2001

…der Transaktion als Vermietung unter Zurechnung des Wirtschaftsgutes an den Leasinggeber führen, dann ist für die Frage, ob das Besteuerungsrecht an den Leasingraten Österreich oder Deutschland zusteht, entscheidend, ob das Hochregallager als bewegliches oder unbewegliches Wirtschaftsgut zu werten ist. Im ersten Fall wäre Art. 12…

EAS 3371Liechtensteinische Rechtsanwaltskanzlei mit Beteiligung an einer schweizerischen Rechtsanwalts-AG und einer FL-Anstalt
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0541-VI/8/201513.06.2016

…Dies würde andernfalls dem Sinn und Zweck des Abkommens widersprechen, der nicht darin gelegen ist, bloß eine vorteilhaftere steuerliche Behandlung zu erlangen (vgl. Abs. 1 des Kommentars zu Artikel X Abs. 7 (ENTITLEMENT TO BENEFITS) in Preventing the Granting of Treaty Benefits in Inappropriate Circumstances…