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5 Treffer1514 msnur geltende Fassungen
EAS 1275US-Wissenschaftler als Mitwirkender an einem österreichischen Forschungsprojekt
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 4982/17-IV/4/9815.06.1998

Wirkt ein in den USA ansässiger Wissenschaftler an einem inländischen Universitätsinstitut bei einem inländischen Forschungsprojekt mit, ohne in Österreich eine unterrichtende Tätigkeit zu entfalten, dann ist die für Gastprofessoren nach Artikel XII des österreichisch-amerikanischen Doppelbesteuerungsabkommens vom 25. Oktober 1956 vorgesehene und mit einer Zweijahresfrist…

EAS 1515Internationale wissenschaftliche Zusammenarbeit an Wiener universitärem Zentrum
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftK 668/1-IV/4/9906.09.1999

Wirken ausländische Wissenschaftler entgeltlich an Forschungsprojekten eines inländischen Universitätszentrums (ohne Eigenschaft eines Betriebes gewerblicher Art) mit, wobei schwerpunktmäßig ihre Arbeit in den Heimatstaaten geleistet wird (Länderberichte, zusammenfassende Stellungnahmen zu bestimmten Fragestellungen, wissenschaftliche Gutachten) und wobei in Wien (oder in Drittstaaten) lediglich koordinierende Zusammenkünfte stattfinden, dann…

EAS 3225Deutsches Stipendium für einen österreichischen Grenzgänger
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/1105-IV/4/201101.07.2011

Erhält ein in der Grenzzone in Österreich ansässiger Steuerpflichtiger für ein Forschungsprojekt von der Universität Friedrichshafen ein Promotionsstipendium, das laut Stipendienvertrag zwar universitäre Anwesenheit verlangt, aber kein Dienstverhältnis begründet und das nach § 3 Nr. 44 dEStG in Deutschland steuerfrei ist, so ist dieses Stipendium nach…

EAS 1592Forschungsstipendium an einen italienischen Wissenschaftler
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 2542/2-IV/4/0007.02.2000

…höchstens zwei Jahren als Dienstnehmer angestellt, um hier an einem durch Stipendien geförderten Forschungsprojekt mitzuarbeiten, dann kann Artikel 20 des österreichisch-italienischen DBA Doppelbesteuerungsabkommens dazu führen, daß die Vergütungen für dieses Forschungsprojekt in Österreich von der Besteuerung freizustellen sind. Die maßgebende Bestimmung des Artikels 20…

EAS 756Berechnung der Zweijahresfrist bei italienischen Gastprofessoren
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftW 2487/1/1-IV/4/9513.11.1995

…5.3.90 vertreten). Zeiträume innerhalb derer sich der italienische Hochschulprofessor während des Wiener Forschungsprojektes in Italien aufhält, würden - sofern die Forschungstätigkeit nicht studienjahresbezogen ausgeübt wird - als fristhemmend angesehen werden können. Sollte allerdings der (studienjahresbezogene) Lehrauftrag in Graz weiterlaufen und hiedurch eine Überschreitung der Zweijahresfrist…