…ein Besteuerungsrecht an jenem Teil der Vergütungen zu, die auf die in Österreich tatsächlich ausgeübte Tätigkeit entfallen. Eine analoge Anwendung der für Vorstandsmitglieder von Kapitalgesellschaften mit Deutschland vereinbarte Fiktion, derzufolge die Arbeit immer im Sitzstaat der Gesellschaft als ausgeübt gilt, ist auf Stiftungsvorstände nicht anwendbar…
…Hotel-2 A.S." wird hierdurch zu 100% von der "Beteiligungs A.S." gehalten und die beiden österreichischen Gesellschafter erlangen damit neben ihren Anteilen an der "Hotel-1 A.S." unmittelbare Hälfteanteile an der "Beteiligungs-A.S.". Angesichts der sich aus dem Umgründungssteuergesetz ergebenden Fiktion…
…dann ist festzustellen, wie sich die gemeinschaftlichen Einkünfte auf diese Betriebstätten verteilen. Diese Verteilung hat nach den OECD-Verrechnungspreisgrundsätzen zu geschehen, die auf der Fiktion basieren, dass von den drei Betriebstätten jene Gewinnteile erwirtschaftet wurden, die sie hätten erzielen können, wenn sie selbständige Unternehmen gewesen…
…be subjected to a source taxation the OECD Commentary still upholds the fundamental old principle that the "separate entity approach" is only a fiction and cannot disregard the fact that the permanent establishment and the head office are only two parts of one single taxpayer…