Wird von einer amerikanischen Gesellschaft aus außersteuerlichen Gründen (zB zur erleichterten Erlangung von Exportlizenzen) bloß formal eine inländische Zweigniederlassung registriert und verfügt diese Niederlassung weder über eigene Geschäftsräume noch über eigenes Personal, so liegt bereits nach inländischem Recht keine Betriebstätte vor, da keine örtlichen…
…bis 500 Mio. DM erhöht sich dasselbe auf 2% der Bilanzsumme. Ab 500 Mio. DM bis zu 1 Mrd. DM ist ein festes Dotationskapital von 10 Mio. DM anzusetzen. Von 1 Mrd. bis 2 Mrd. DM Bilanzsumme beträgt das Dotationskapital 1% der Bilanzsumme und ab…
…Betriebstätten angesehen. Es spricht daher einiges dafür, dass ein US-Unternehmen, das für die Erbringung seiner Telekommunikationsleistungen bei den österreichischen Kunden über ein Netzwerk von fest montierten Satellitenschüsseln und Antennen verfügen muss, hiedurch in Österreich Betriebstätten begründet. Die Frage kann indessen im Rahmen des EAS…
…DBA-Deutschland geschieht, wenn von ihnen hierbei keine festen örtlichen Einrichtung dauerhaft genutzt werden. Lässt der Handelsvertreter bei einem inländischen Steuerberater einen Telefon- und Telefaxanschluss mit Anrufbeantworter auf seinen Namen einrichten und wird ihm kein gesonderter Raum für seine österreichische Tätigkeit überlassen, so wird daher…
Mietet eine deutsche Gesellschaft, die ihre Produkte in Österreich vertreibt, hiezu in Österreich ein 12m2 großes Zimmer als Postanlaufstelle an und beschäftigt sie gleichzeitig mehrere Außendienstmitarbeiter mit der Entgegennahme von Bestellungen, so deutet vieles darauf hin, dass hiedurch eine Betriebstätte für die deutsche Gesellschaft in…
Errichtet ein deutsches Unternehmen in Wien eine ständige Vertretung, deren Aufgabe in der Kontaktpflege, Informationsbeschaffung und Marktbeobachtung in den östlichen Reformstaaten besteht, dann wird hiedurch eine inländische Betriebstätte begründet. Der Umstand, dass der als Leiter dieser Vertretung tätige Angestellte des deutschen Unternehmens keine Abschlussvollmacht besitzt…
Mietet eine deutsche Kapitalgesellschaft in Österreich ein Geschäftslokal an, dessen Aufgabe in der Entgegennahme von defekten EDV-Geräten zwecks Weiterleitung zur Reparatur an die deutsche Firmenwerkstatt besteht, so deutet vieles darauf hin, dass hiedurch eine Betriebstätte im Sinn von Artikel 4 DBA-Deutschland begründet…
Mietet eine deutsche Gesellschaft, die ihre Produkte in Österreich vertreibt, hiezu in Österreich ein 30m2 großes Zimmer an und beschäftigt sie einen österreichischen Dienstnehmer, dessen Aufgabe die Erstellung von Angeboten an österreichische Kunden und die Entgegennahme von Bestellungen ist, so deutet vieles darauf hin, dass…
Verleast eine niederländische Gesellschaft bewegliche Gegenstände an eine deutsche Gesellschaft, die ihrerseits diese Gegenstände an Kunden in Deutschland, Österreich und Ungarn weitervermietet, wobei in Österreich bei einer Spedition ein für die Geschäftsabwicklung unerlässlicher Stützpunkt eingerichtet wird (auf einem Grundstück des Spediteurs wird eine Waschanlage montiert…
Beabsichtigt eine deutsche Gesellschaft österreichische Wiederverkäufer mit Lederwaren zu beliefern und ist vorgesehen, dass ein angestellter Außendienstmitarbeiter des deutschen Unternehmens die Kundenbetreuung in Österreich übernimmt, wobei zwar kein offizielles Geschäftslokal, wohl aber am inländischen Wohnort des Außendienstmitarbeiters ein Kleinbüro angemietet wird, so ist davon auszugehen…
Entschließt sich eine deutsche EDV-Firma, die bisher den österreichischen Markt (Software für Industrieanlagen) durch nicht abschlussberechtigte Außendienstmitarbeiter betreut hat, dazu, das Angebot einer österreichischen Office-Service-GmbH anzunehmen, und in dieser Gesellschaft einen Büroraum (1-2 Arbeitsplätze) für rund 27.000 S pro Monat…
Errichtet eine österreichische GesmbH in den USA ein Verkaufsbüro, so stellt dieses eine Betriebstätte des österreichischen Unternehmens in den USA dar. Der Umstand, dass die in diesen Räumlichkeiten tätigen Mitarbeiter über keine formelle Abschlussvollmacht verfügen, ist unerheblich (sie wäre nur dann von Bedeutung, wenn…
Werden Produkte einer deutschen GmbH in Österreich in der Weise vertrieben, dass die beiden Gesellschafter-Geschäftsführer persönlich die Vertriebsaktivitäten durchführen, wobei einer von ihnen auch die Verkaufsabschlüsse tätigt und wobei sich beide Geschäftsführer eines 30 m² großen angemieteten Raumes bedienen, der im Wesentlichen als Auslieferungslager…
Errichtet eine österreichische GmbH für eine polnische Papierfabrik eine Kesselanlage, wobei die Bau- und Montagetätigkeit die nach dem österreichisch-polnischen Doppelbesteuerungsabkommen maßgebende Baustellenfrist nicht überschreitet, dann unterliegen die aus dieser Bau- und Montagetätigkeit erzielten Gewinne keiner polnischen Besteuerung. Und zwar auch dann nicht, wenn aus…
…Vermögen der Personengesellschaft nach den hiefür maßgebenden Grundsätzen des Art. IV Umgründungssteuergesetz, dann stellt das inländische Anwaltsbüro fortan eine inländische "feste Einrichtung" (im Sinn von Art. 14 OECD-Musterabkommen) der zu der Personengesellschaft zusammengeschlossenen Anwälte dar. Die ausländische Personengesellschaft muss demgemäß in Österreich Erklärungen für…
…für den bundesdeutschen Markt erstellt werden, sowie das Faktum, dass es in der deutschen Niederlassung kein Warenlager gibt, weil die bestellte Ware unmittelbar von Österreich aus versandt wird, nehmen der Auftragsannahmestelle nicht den Charakter einer Betriebstätte; wohl aber werden solche und ähnliche Umstände eine wichtige…
Beabsichtigt eine österreichische Unternehmensberatungs-GmbH aus Serviceüberlegungen gegenüber den deutschen Kunden bei einem deutschen Steuerberater eine "Büroadresse" einzurichten, wobei die an dieser Adresse einlangende Post von dem Steuerberater nach Österreich weitergeleitet wird, dann wird hiedurch allein keine örtliche Betriebstätte in Deutschland begründet. Denn das österreichische…
…Gebiet der Datenkommunikation in Österreich zur Verfügung und benutzt es hierfür eine kilometerlange Kabeltrasse, dann stellt dies eine der Unternehmenstätigkeit dienende inländische feste Geschäftseinrichtung und damit eine Betriebstätte nach innerstaatlichem und zwischenstaatlichem Steuerrecht dar. Für die steuerliche Erfassung des beschränkt steuerpflichtigen deutschen Unternehmens ist gemäß …
…in Bezug auf die im Inland ausgeübte Tätigkeit als Betriebstätte anzusehen ist (EAS 350). Es ist daher nicht auszuschließen, dass nach Liquidierung der angemeldeten inländischen Betriebstätte nunmehr die Wohnung als jene feste örtliche Einrichtung anzusehen ist, die dem deutschen Unternehmen seinen Produktvertrieb in Österreich ermöglicht…
Unterhält eine in Deutschland ansässige Filmproduktions-GmbH (M-GmbH) aufgrund ihrer dauerhaften Tätigkeiten durch eine feste Einrichtung im Inland eine Betriebsstätte in Österreich und hält diese 100% der Anteile an einer ebenfalls in Deutschland ansässigen Tochter-GmbH (T-GmbH), welche einmalig für rund sechs Wochen…