Im Ausland ansässige österreichische Sportler unterliegen mit den für ihre inländische Plakat- und Fernsehwerbung erzielten Einkünften der beschränkten Steuerpflicht, die im Steuerabzugsweg gemäß § 99 Abs. 1 EStG geltend zu machen ist. Die in § 99 Abs. 1 EStG erwähnte abzugspflichtige inländische "Tätigkeit als Sportler" umfasst alle…
…der in Österreich nur mehr der beschränkten Steuerpflicht unterliegt, gegenüber einem österreichischen Sportartikelhersteller dessen Sportartikel bei allen Wettkämpfen und den damit verbundenen Fernseh- und Fotoaufnahmen unter Achtung auf die Sichtbarkeit des Firmenlogos zu verwenden (so genannte "Ausrüstungsvereinbarung"), dann unterliegt das dafür vom österreichischen Hersteller gezahlte…
Verpflichtet sich ein Sportler, der in Österreich nur mehr der beschränkten Steuerpflicht unterliegt, gegenüber einem österreichischen Unternehmen dessen Firmenlogo bei allen Wettkämpfen und den damit verbundenen Fernseh- und Fotoaufnahmen unter Achtung auf Sichtbarkeit zu verwenden, dann unterliegt das dafür vom österreichischen Unternehmen gezahlte Entgelt gem…
…8524 der KN einzureihen sind (EAS 286). Der Umstand, dass US TV-Shows zunächst auf kinematographischem Filmmaterial aufgezeichnet und sodann einer österreichischen Fernsehanstalt in Form von Videomagnetbändern oder via Satellit übermittelt werden, löst keine österreichische Quellensteuerpflicht für die hiefür an den amerikanischen Medienkonzern überwiesenen Vergütungen…