…steuerlich erfassbaren Wertzuwachs. Daher kann auch nicht im Fall einer späteren Veräußerung durch den in Österreich ansässigen Gesellschafter der Veräußerungsgewinn durch Gegenüberstellung des Veräußerungspreises zu dem nach italienischem Recht berechneten höheren Wertansatz ermittelt werden. Wenn daher im Aufwertungsjahr keine italienischen Einkünfte erzielt werden, die österreichische…
…im vorliegenden Fall treten nach Darstellung in der Anfrage einige Besonderheiten hinzu: es wird nicht Roggen, sondern ein anderes Wirtschaftsgut, nämlich es werden bearbeitete Roggenpollen geliefert, die Roggenernte wird nicht von den Landwirten, sondern von der einkaufenden Tochtergesellschaft durchgeführt, die Landwirte erhalten einen höheren als…
…allerdings im EAS-Verfahren nicht in erschöpfender Form aufzählbar sind) vorliegen. Dies ist nach Auffassung des BM für Finanzen z.B. der Fall, wenn die Handelsvertretertätigkeit von einer 100%igen Tochtergesellschaft wahrgenommen wird, oder wenn es sich bei dem Handelsvertreter um einen ehemaligen Unternehmensmitarbeiter handelt…