Besteht in Österreich eine GmbH, deren Anteile zu 100% einer liechtensteinischen Anstalt gehören, und die Consultingleistungen an japanische Kunden fakturiert, wobei diese Consultingleistungen von Italienern unter Zwischenschaltung einer irischen Treuhandgesellschaft erbracht werden, dann ist ein solcher Fall nicht geeignet, im Rahmen des EAS-Verfahrens hinsichtlich…
…manager" an dieser Leistungserbringung mitgewirkt, der Umstand verbergen, dass die Leistungen in Deutschland in der wirtschaftlichen Realität von dem österreichischen Steuerpflichtigen selbst erbracht wurden und dass die Kanalinselgesellschaft lediglich als Fakturierungsgesellschaft fungiert hat, dann wird damit zu rechnen sein, dass eine unmittelbare Einkünftezurechnung bei dem…
…sein, die Funktion eines Einkäufers gegenüber den deutschen Maschinenproduzenten auszuüben, sondern wird diesfalls möglicherweise bloß als "Fakturierungsgesellschaft" benützt. Solange daher die Kernfrage nicht einwandfrei geklärt ist, ob und gegebenenfalls in welchen Räumlichkeiten und mit welchem Personal echte wirtschaftliche Funktionen in der Schweiz ausgeübt worden sind…
Wird von einer inländischen Kapitalgesellschaft an eine nahe stehende ausländische Kapitalgesellschaft ein Vermögenswert veräußert, der sodann von der ausländischen Kapitalgesellschaft verwertet wird, dann wird im allgemeinen der Umstand, dass die ausländische Gesellschaft durch ihre Verwertungsgeschäfte Veräußerungsgewinne erzielt, nicht als Vereinnahmung von Zinsen im Sinn von…
Sollen von einer österreichischen Gesellschaft eines internationalen Konzerns die Kundenforderungen zwecks Verlagerung des Ausfallsrisikos an eine britische Konzerngesellschaft abgetreten werden, wobei es sich hierbei um "stilles Factoring" handelt, weil die Kunden der österreichischen Gesellschaft nach wie vor ihre Forderungen gegenüber der österreichischen Konzerngesellschaft begleichen, dann…