…dann sind die italienischen Einkünfte damit im Ergebnis in Österreich von der Besteuerung freigestellt; soweit die italienische Steuer in der österreichischen Körperschaftsteuer keine Deckung findet (98.000) ist sie "verloren". Körperschaftsteuervorauszahlungen und damit auch die mit einer solchen Wirkung ausgestattete Mindestkörperschaftsteuer können und sollen die…
…schweizerische Konzerngesellschaft weiterzubelasten; denn es handelt sich hierbei um (nachträgliche) Entgelte für eine Tätigkeit, deren Nutznießer die schweizerische Konzerngesellschaft war. Die Entgelte dürfen daher aufwandmäßig die Gewinne der österreichischen Gesellschaft nicht belasten. 11. Februar 2003 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
Ausländische Steuern sind nach Maßgabe der Bestimmungen der in Betracht kommenden Doppelbesteuerungsabkommen auf jene österreichische Einkommensteuer (Körperschaftsteuer) anzurechnen, die auf die anrechnungsbegünstigten ausländischen Einkünfte entfällt. Dies hat u.a. zur Folge, dass Einkünfteidentität nicht aber Steuerzeitraumidentität bestehen muss. Fließen daher Gewinnausschüttungen einer schweizerischen GesmbH…
…hierdurch Österreich durch das Abkommen verpflichtet wird, von einer gemäß dem DBA steuerfrei zu stellenden Dividendenausschüttung Kapitalertragsteuer zunächst einzubehalten, um sie in der Folge wieder zu erstatten. Die Bestimmung lässt vielmehr lediglich die im innerstaatlichen Recht statuierte Kapitalertragsteuerabzugspflicht unberührt. Wird daher im Rahmen einer Betriebsprüfung…
…kann daher in der Zukunft jederzeit zum Anfall von in Österreich steuerpflichtigen Gewinnen kommen. Das DBA enthält keinerlei Anweisung, zu welchem Zeitpunkt abkommenskonform Österreich zugeteilte Besteuerungsrechte in Österreich wahrzunehmen sind; dies richtet sich allein nach inländischem Recht. Das DBA steht daher auch der Erhebung von…
…Fälligkeit der besonderen Vorauszahlung bereits in ihrer Auswirkung auf die Höhe der VZ-Schuld einwandfrei dokumentierbar feststehen. Diese Voraussetzung wäre erfüllt, wenn auf österreichischer Seite nur 14% des Veräußerungserlöses die Bemessungsgrundlage für die mit 25% zu bemessende Vorauszahlung bilden und wenn nach kanadischem Recht der…
…gleicher Weise der Vorrang gegenüber dem Zuflussprinzip einzuräumen wie z.B. bei nachträglichen Abfertigungszahlungen für eine vorher im anderen Staat erbrachte unselbständige Erwerbstätigkeit (BFH v. 18.7.1973, BStBl. II, 1973, 757). Bei Gewinnausschüttungen stellt allerdings das Abkommen auf den Zeitpunkt der Fälligkeit der Kapitalerträge…
…13.341,18). Die österreichische KESt beträgt daher 22.235,30 Euro (88.941,21*0,25 = 22.235,30) und vermindert sich durch die Anrechnung der deutschen KESt auf 8.894,09 Euro (22.235,30 - 13.341,21). Bundesministerium für Finanzen, 24…
…die nach dem Inkrafttreten des Änderungsprotokolls auf der Grundlage des DBA gestellt werden, sind beim Finanzamt Bruck-Eisenstadt-Oberwart auf den vorgesehenen Vordrucken einzubringen (AÖF Nr. 63/2002). Aus dem Vorhergesagten folgt, dass mit der Bearbeitung eines Rückzahlungsantrages betreffend eine im Dezember 2005 an die…
Eine österreichische Kapitalgesellschaft hat kraft der sie treffenden unbeschränkten Körperschaftsteuerpflicht ihre in- und ausländischen Einkünfte nach österreichischem Recht zu ermitteln. Dies gilt auch für Einkünfte aus Ausschüttungen deutscher Gesellschaften. Ist aus einer Abrechnung einer deutschen Bank ersichtlich, dass im Dezember 1996 eine Ausschüttung in Höhe…
EAS 3338 behandelt den Fall eines internationalen Zurechnungskonfilkts einer deutschen GmbH-Gewinnausschüttung, der aufgrund des auf deutscher Seite vorgenommenen Besteuerungsdurchgriffs gestützt auf § 50d dEStG zu einer doppelten Sukzessivbesteuerung führt. Fließen nun Gewinnausschüttungen einer deutschen GmbH unter Zwischenschaltung einer österreichischen GmbH sowie einer österreichischen Privatstiftung an…
Wird von einer österreichischen GmbH unter Verwendung der Kapitalrücklage in Verbindung mit einer Verminderung des Evidenzkontostandes an ihre beiden deutschen Gesellschafter eine Einlagenrückzahlung geleistet, dann stellt dies nach Maßgabe des Erlasses über die steuerliche Behandlung von Einlagenrückzahlungen, AÖF Nr. 88/1998, keine KESt-pflichtige Gewinnausschüttung…
Auslandseinkünfte sind für Belange der steuerlichen Erfassung in Österreich stets nach österreichischem Steuerrecht zu ermitteln und anzusetzen. Fließen daher einem in Österreich ansässigen Kommanditisten einer deutschen GmbH & Co KG über seine deutschen Personengesellschaftsbetriebstätten im Jahr 2008 deutsche Dividendeneinkünfte in Höhe von 100.000 Euro zu…
…Kollektivgesellschaft (eine der OG vergleichbare Personengesellschaft) mit deutschen Gesellschaftern, dann sind diese Lizenzgebühren nicht durch das österreichisch-schweizerische Abkommen vor der Quellenbesteuerung nach § 99 EStG 1988 geschützt, weil nach dem Recht aller beteiligten Staaten die schweizerische Personengesellschaft transparent und folglich nicht in der Schweiz ansässig…
…von österreichischen Portfoliodividenden im Steuerabzugsweg mit 15% erhobene österreichische Körperschaftsteuer auf die deutsche Gewerbesteuer anzurechnen. Die deutsche Gewerbesteuer ist demnach für die Beurteilung, ob die ausländische Durchschnittsteuerbelastung im Sinn von § 3 der VO BGBl. II Nr. 295/2004 eine vergleichbare ausländische Besteuerung zur Folge hat…
Veräußert eine schweizerische Kapitalgesellschaft am 29.12.1995 ihre gesamte Beteiligung an einer österreichischen Tochtergesellschaft und behält sie sich vertraglich den Bezug der Gewinnausschüttung für 1995 vor, dann ist die Frage, ob diese schweizerische Gesellschaft hinsichtlich dieser Gewinnausschüttung zur Kapitalertragsteuerentlastung gemäß dem DBA-Österreich…
…an die britische Muttergesellschaft aus der Auflösung einer Kapitalrücklage und stellt sich dies daher nach österreichischem Recht lediglich als eine Einlagenrückzahlung dar, dann gilt dieser Vorgang nach inländischem Recht (§ 4 Abs. 12 EStG 1988) als Beteiligungsveräußerung, die daher nicht der für Dividenden geltenden DBA-Zuteilungsregel…
…diese Gesellschaften als ein schachtelbefreiter Veräußerungsvorgang dar. Wird der Liquidationserlös auf schweizerischer Seite als Dividendenausschüttung gewertet und mit 35-prozentiger Verrechnungssteuer belegt, steht den österreichischen Gesellschaften gemäß Artikel 10 Abs. 2 DBA-Schweiz das Anrecht auf Rückzahlung der schweizerischen Quellensteuer zu. Vorsorglich wird allerdings angemerkt…
…Kapitaleinkünften ist daher entscheidend, wer zur Nutzung der Vermögenswerte berechtigt ist, wobei dies in erster Linie derjenige ist, der die wirtschaftliche Dispositionsbefugnis über die Einkünfte besitzt (EStR 2000 Rz 106). Veräußert daher eine ausländische Kapitalgesellschaft Aktien einer österreichischen Gesellschaft am 27. Juni cum Dividende an…
…Berechtigung der deutschen Holdinggesellschaft zur Steuerentlastung in Österreich anerkannt und die Kapitalertragsteuer bescheidmäßig rückerstattet worden, dann bestehen im Grunde keine Bedenken, wenn analog zur Regelung des § 3 Abs. 2 DBA-Entlastungsverordnung in den folgenden 3 Jahren das Rückzahlungsverfahren vermieden und die KESt-Entlastung anlässlich der…