…für Emissionen nach dem 31. Dezember 1992 angewendet. Auf Grund dieser Erlassregelung wird einem am 20. März 1992 als Null-Kupon-Papier angeschafften Letra del Tesoro mit Fälligkeit am 18.12.1992 seitens der österreichischen Finanzverwaltung die Steuerfreiheit gem. Art. 11 Abs. 3 DBA zuerkannt.…
…7, sonach um ÖS 35,000.000 erworben und ist Tilgung der Anleihe zu einem Devisenterminkurs von ÖS 6,98, sonach um ÖS 34,900.000 unter gleichzeitiger Fälligkeit von 5,5%igen Zinsen vereinbart, so ergibt sich einerseits ein Veräußerungsverlust von S 100.000,-…
…amtliche Auslegung des "Anleihebegriffes" erst für Emissionen nach dem 31. Dezember 1992 angewendet. Auf Grund dieser Erlassregelung wird einem im Jahr 1991 als Null-Kupon-Papier angeschafften Letra del Tesoro mit Fälligkeit im Jahr 1993 seitens der österreichischen Finanzverwaltung die Steuerfreiheit gem. Art. 11 Abs…
…als Null-Kupon-Papier angeschafften Letra del Tesoro seitens der österreichischen Finanzverwaltung die Steuerfreiheit gemäß Art. 11 Abs. 3 DBA zuerkannt und zwar selbst dann, wenn die Fälligkeit des Papiers nach diesem Stichtag eintritt. Vorsorglich wird auf Artikel VII des 3. AbgÄG 1994, BGBl. Nr…
…dann unterliegen alle ab Zuzug zufließenden Auslandseinkünfte der österreichischen Besteuerung. Der Zuflusszeitpunkt richtet sich nach § 19 EStG 1988. Zinsen, die zum Fälligkeitszeitpunkt gutgeschrieben werden, fließen damit in diesem Zeitpunkt zu. Werden erst nach dem Zuzug Zinsen gutgeschrieben, die auf eine Kapitalüberlassung vor dem Zuzug entfallen…
…untersagt, die DBA-Anrechnungsverpflichtung bereits unmittelbar bei Berechnung der Sonder-VZ zu berücksichtigen. Allerdings müsste die Höhe der kanadischen Steuer im Zeitpunkt der Fälligkeit der besonderen Vorauszahlung bereits in ihrer Auswirkung auf die Höhe der VZ-Schuld einwandfrei dokumentierbar feststehen. Diese Voraussetzung wäre erfüllt, wenn…
…Erwerbstätigkeit (BFH v. 18.7.1973, BStBl. II, 1973, 757). Bei Gewinnausschüttungen stellt allerdings das Abkommen auf den Zeitpunkt der Fälligkeit der Kapitalerträge ab, so dass Gewinnausschüttungen, die nach Hauptwohnsitzverlegung nach Österreich erfolgen, gemäß Artikel 11 DBA-Deutschland in Österreich steuerpflichtig sind, gleichgültig, ob sie…