Nach der bisherigen ständigen Verwaltungsübung wird Steuerbefreiungsbestimmungen in internationalen Verträgen die Wirkung von Steuerbefreiungen nach § 3 EStG insoweit zugemessen, als ein Ansatz der steuerbefreiten Einkünfte für Zwecke des Progressionsvorbehaltes nur bei ausdrücklichem "Progressionsvorbehalt" in dem internationalen Vertrag vorgenommen wird. Da ein solcher Vorbehalt im fünften…
…wenn sich - unerwarteterweise - herausstellen sollte, dass diese Doppelbelastung nach dem geltenden Gemeinschaftsrecht nicht im Wegzugsstaat zu beseitigen ist. Eine solche Klärung wird aber nur der zur abschließenden Auslegung von Gemeinschaftsrecht berufene Europäische Gerichtshof herbeiführen können. Eine Entlastungsmaßnahme nach § 48 BAO kann daher nur für den…
…zu EU-Staaten wird allerdings bei Ausübung dieses Ermessens mitzuberücksichtigen sein, dass sachlich nicht zu rechtfertigende Benachteiligungen von Steuerausländern gegenüber Steuerinländern nach der Judikatur des Europäischen Gerichtshofes mit den Grundsätzen des in zahlreichen Bestimmungen des EG-Vertrages verankerten Staatsbürgerschaftsdiskriminierungsverbotes unvereinbar ist. Aus diesem Gesichtswinkel betrachtet…
…zu erblicken sein. Die Durchsetzung der Einhaltung der EU-Grundfreiheiten kann von Parteienseite in der Slowakei im Rechtsmittelweg unter Anregung der Einholung einer Vorabentscheidung beim Europäischen Gerichtshof erwirkt werden. Das BM für Finanzen wäre darüber hinaus auf der Grundlage von Artikel 25 Abs. 3 des…
…Völkerrecht, 4. Auflage, S 96). Dazu zählt daher auch der Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaften (EGV) vom 25. März 1957 in der jeweils geltenden Fassung. Die in § 299 Abs. 4 BAO enthaltene Wendung "zwischenstaatliche abgabenrechtliche Vereinbarungen" wird nicht so verstanden, dass es sich hierbei…
…der Niederlassungsfreiheit kommt damit einer (Auslandskapital aufnehmenden) Kapitalgesellschaft ungeachtet des Umstandes zu, ob das Kapital von Groß- oder Kleininvestoren stammt. In der Rechtssache Holböck gelangt der Gerichtshof in Rz 25 zu der Auffassung, dass im Beschwerdefall weder die Niederlassungsfreiheit noch die Kapitalverkehrsfreiheit gegenüber dem Drittstaat …