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21 Treffer1567 msnur geltende Fassungen
EAS 1621Behandlung des wirtschaftlichen Eigentums an einem inländischen Grundstück im Erbschaftssteuerabkommen mit Deutschland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftM 589/1-IV/4/0003.04.2000

Hat ein in Deutschland ansässiger Steuerpflichtiger zu Lebzeiten mit seiner Ehegattin einen Vertrag zum Zweck des treuhändigen Erwerbes einer österreichischen Liegenschaft abgeschlossen und wurde die Ehegattin in Erfüllung dieser Treuhandvereinbarung grundbücherliche Eigentümerin dieser österreichischen Liegenschaft, dann unterliegt nach Auffassung des BM für Finanzen der im…

EAS 288Erbanfall ausländischen Grundvermögens von deutschem Erblasser
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftS 236/60/1-IV/4/9327.07.1993

  Erbt ein Inländer von einem in Deutschland wohnhaft gewesenen Erblasser deutsches und amerikanisches Liegenschaftsvermögen, so sind diese Erwerbsvorgänge gemäß dem DBA (Erb)-Deutschland, BGBl. Nr. 220/1955, von der österreichischen Erbschaftsbesteuerung freizustellen. Dies gründet sich hinsichtlich des deutschen Liegenschaftsbesitzes auf Artikel 3 des Abkommens…

EAS 2546Erbübergang des Anspruches auf den Liquidationserlös einer deutschen GmbH & Co KG
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0291-IV/4/200428.12.2004

  Wurde eine deutsche Personengesellschaft mit deutschen Betriebstätten liquidiert und geht nach dem Tod eines in Österreich ansässigen Gesellschafters der liquidierten Gesellschaft der Anspruch auf den Liquidationserlös auf einen ebenfalls in Österreich ansässigen Erben über, steht das Besteuerungsrecht daran Österreich zu, wenn der Erbübergang des…

EAS 2167Erbschaftsbesteuerung von "Auslandsdeutschen" mit deutschem Liegenschaftserwerb
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftK 837/1-IV/4/0211.11.2002

Wird von einem deutschen Steuerberater die Auskunft erteilt, dass eine "Auslandsdeutsche" bei Antritt einer Erbschaft mit deutschem Liegenschaftsvermögen einer höheren Besteuerung unterliegt als in Deutschland Ansässige, dann kann im Fall einer solchen behaupteten unterschiedlichen Besteuerung der Ansässigen und Nichtansässigen keine Verletzung des österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens…

EAS 329Deutsche Erbschaftsbesteuerung inländischer KESt-pflichtiger Wertpapiere
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftN 656/2/1-IV/4/9329.10.1993

  Verstirbt ein in Deutschland ansässiger Unternehmer, der in Österreich über einen Zweitwohnsitz verfügt und der in Österreich ein im Privatvermögen gehaltenes Wertpapierdepot besitzt, so steht gemäß Artikel 5 des DBA-Deutschland das ausschließliche Erbschaftssbesteuerungsrecht an diesen Vermögenswerten der Bundesrepublik Deutschland zu. Der Umstand, dass…

EAS 1571KEG-Anteilsübergang im Erbweg
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftK 1/31-IV/4/9909.03.2000

Wurde von in Deutschland ansässigen (und in Österreich nur der beschränkten Erbschaftsteuerpflicht unterliegenden) Personen in Österreich eine vermögensverwaltende KEG gegründet, die ausschließlich eine inländische Eigentumswohnung ertragbringend verwaltet, und geht ein KEG-Anteil im Erbweg auf einen anderen beschränkt Steuerpflichtigen über, dann unterliegt dieser Vermögensübergang der…

EAS 3070Erbübergang eines Kapitalanteiles an den in der Schweiz lebenden Sohn
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/1376-IV/4/200905.07.2009

Vererbt eine in Österreich ansässige Person ihren 100-prozentigen Anteil an einer inländischen Kapitalgesellschaft an ihren in der Schweiz ansässigen Sohn, so führt dieser Umstand gemäß Artikel 13 Abs. 3 DBA-Schweiz zu einem Verlust des Besteuerungsrechtes der Republik Österreich an dem in der Beteiligung…

EAS 98Erbschaftssteuerpflicht von Steuerausländern bei verflochtenen Personengesellschaften
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftS 236/48/1-IV/4/9212.03.1992

  Ist eine deutsche GesmbH & Co KG der einzige Kommanditist einer österreichischen GesmbH & Co KG und stirbt ein in Deutschland ansässiger Gesellschafter der deutschen KG, so tritt keine inländische Erbschaftssteuerpflicht hinsichtlich seiner im Wege der deutschen KG gehaltenen Beteiligung an der österreichischen KG ein. Denn…

EAS 681Erbanfall eines Lebensversicherungsvertrages an in Deutschland lebenden Erben
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftL 402/4/1-IV/4/9501.08.1995

  Leben zwei österreichische Staatsbürger in eheähnlicher Gemeinschaft in Deutschland und haben sie demzufolge ihren "Wohnsitz" im Sinn der mit Deutschland abgeschlossenen Doppelbesteuerungsabkommen in Deutschland, dann dürfen im Fall des Todes des Partners die an die Partnerin fallenden Ansprüche aus einem Lebensversicherungsvertrag in Österreich gemäß…

EAS 600Erbschaftsteuerabgeltung für in Deutschland lebende Erben
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftD 1052/3/1-IV/4/9516.03.1995

  Endbesteuerte inländische Sparbücher und Anleihen eines Erblassers mit ausschließlichem Wohnsitz in Österreich, die auf einen in Deutschland ansässigen Erben übergehen, unterliegen gemäß Artikel 5 Abs. 1 DBA(Erb)-Deutschland der ausschließlichen Besteuerung in Österreich; diese ist gemäß § 15 Abs. 1 Z 17 ErbStG abgegolten…

EAS 1754Über Treuhandschaften gehaltene Rechte an inländischem Liegenschaftsbesitz
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftE 12/31-IV/4/0007.11.2000

  Gehört zum Nachlass eines in Deutschland ansässig gewesenen Erblassers ein Quotenanteil an einer inländischen Liegenschaft, den dieser als Treugeber über einen im österreichischen Grundbuch als Alleineigentümer eingetragenen österreichischen Treuhänder gehalten hat, dann ist der erbrechtliche Übergang dieser Vermögenswerte gemäß Artikel 3 DBA-Deutschland (Erb…

EAS 2863"Back-to-back-Finanzierung" inländischer Liegenschaftserwerbe durch eine liechtensteinische AG
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0674-IV/4/200717.07.2007

…Strukturanpassungsgesetz 2006 novellierten § 102 Abs. 2 Z 2 zweiter Satz EStG kann der Verlustvortrag geltend gemacht werden. Wurde der Erwerb der Liegenschaften durch eine inländische Bank fremdfinanziert, dann stellen die Darlehenszinsen wohl nach den allgemeinen Grundsätzen Betriebsausgaben für die liechtensteinische AG dar. Das Wesen der…

EAS 2836Erbschaftssteuerliche Behandlung des Todes eines Gesellschafters der deutschen Mutter-KG einer österreichischen Tochter-KG
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0140-IV/4/200729.03.2007

Gemäß Z 6 des Schlussprotokolls zum DBA-Deutschland(Erb) werden Beteiligungen an Personengesellschaften wie Beteiligungen an Betriebstättenvermögen behandelt. Dies hat auf der Ebene des Abkommensrechtes zu Folge, dass im Fall des Todes eines in Deutschland ansässigen Gesellschafters an einer österreichischen Personengesellschaft das Erbschaftsbesteuerungsrecht Deutschland entzogen…

EAS 3426Anwendbarkeit des DBA(Erb)-Frankreich nach Wegfall der österreichischen Erbschafts- und Schenkungssteuer
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft2020-0.360.37915.12.2020

… 3 Abs. 1 Z 2 GrEStG 1987 idF BGBl. I Nr. 144/2001 betreffend vererbten und verschenkten Grundstücken mit Ablauf des 31.7.2008 außer Kraft getreten ist, noch keine Gleichartigkeit ableiten. Zugleich kann aber nicht ausgeschlossen werden, dass es sich hier dennoch um eine…

EAS 2937Mauritius-Holding mit Zinsen und Dividendeneinkünften
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0098-IV/4/200825.01.2008

…identitätswahrend mit Satzungssitz und Geschäftsleitung nach Italien verlegt (dies ist nach vorliegenden Informationen nach dem Recht beider Staaten möglich) würde dies nach österreichischem Steuerrecht nicht in eine fiktive Liquidation mit gleichzeitig fiktivem Erwerb der Anteile der nach Italien transferierten (fiktiv neuen) M-Holding umqualifiziert werden…

EAS 1306Erwerb der inländischen GmbH-Anteile durch den deutschen Geschäftsführer
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftU 50/1-IV/4/9827.07.1998

…Österreichs ändert sich jedoch dadurch nichts, da nach beiden Zuteilungsregeln der Arbeitsort für die Besteuerung maßgebend ist und weil nach beiden Zuteilungsregeln der Arbeitsort eines Geschäftsführers am Sitz der GMBH gelegen ist. Mit dem Erwerb der Anteile erlischt das arbeitsrechtliche Dienstverhältnis, weshalb ein Abfertigungsanspruch gem…

EAS 948Schenkungen auf den Todesfall im Verhältnis zu Deutschland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftT 6/2-IV/4/9610.10.1996

…Deutschland (Erb) legt den sachlichen Anwendungsbereich des Abkommens in der Weise fest, dass er die Erbschaftsteuer insoweit in den DBA-Geltungsbereich einbezieht, als ihr "Erwerbe von Todes" wegen unterliegen. Da auch Schenkungen auf den Todesfall gemäß § 2 ErbStG zu den "Erwerben von Todes wegen" zählen…

EAS 1393Erbschaftsteuerpflicht von beschränkt steuerpflichtigen Gesellschaftern deutscher Personengesellschaften mit Inlandsbetriebstätten
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftK 1/39-IV/4/9804.01.1999

Bereits unter EAS 98 wurde ausgeführt, dass im Bereich der Erbschaftsbesteuerung die im Bereich der Einkommensbesteuerung entwickelten Grundsätze der Bilanzbündeltheorie nicht angewendet werden, sodass kein steuerlicher "Durchgriff" auf die hinter der deutschen KG stehenden Gesellschafter erfolgt. In diesem Fall ging es um eine deutsche KG…

EAS 1990Erbübergang von italienischem Liegenschaftsbesitz und Aktien und Anleihen im Depot einer italienischen Bank
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftP 145/1-IV/4/0214.02.2002

…EAS 1555). Auch für den Erbübergang des Kapitalvermögens kann eine Beseitigung der internationalen Doppelbesteuerung in Anwendung der Steuerfreistellungsmethode erfolgen. Dies deshalb, weil nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes eine dem Gesetz entsprechende Ermessensübung dann gegeben ist, "wenn eine Maßnahme verfügt wird, deren Ergebnis mit dem übereinstimmt…

EAS 2706Erbschaftsteuerliche Behandlung von Anteilen an vermögensverwaltenden deutschen GmbH & Co KGs
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0128-IV/4/200610.03.2006

Für erbschafts- und schenkungssteuerliche Belange hat sich eine österreichische Verwaltungspraxis entwickelt, die bei betriebsführenden Personenhandelsgesellschaften nicht das im Einkommensteuerrecht geltende Transparenzprinzip anwendet; dies gilt sinngemäß auch bei den vergleichbaren ausländischen Gesellschaften (EAS 98, EAS 519, EAS 1344, EAS 1393). Im Bereich der vermögensverwaltenden Personengesellschaften waren…