…auch eine Steuerentlastung unmittelbar anlässlich der Dividendenausschüttung vornehmen; sie ist allerdings genötigt, sich Nachweisunterlagen zu besorgen, aus denen die Anwendungsvoraussetzungen des DBA-USA bei jedem ADR-Inhaber hervorgehen. Unter EAS 1253 wurde ausgeführt, dass seitens des BM keine Bedenken bestehen, wenn bis zum Ergehen einer…
…BM für Finanzen hegt keine Bedenken, wenn bis zum Ergehen einer diesbezüglichen Durchführungsregelung zum neuen DBA-USA als Nachweis für den Bestand der persönlichen Abkommensberechtigung folgende Erklärung des amerikanischen Einkünfteempfängers herangezogen wird: a) Vollständiger Name des Einkünfteempfängers und Adresse, an der die Ansässigkeit gegeben ist…
…Artikel 15 DBA-2000 (bzw. Artikel 9 DBA-1954) fallen oder bereits unter den für Lizenzgebühren geltenden Artikel 12 DBA-2000 und DBA-1954 zu subsumieren sind. Um in dem konkreten Fall eine pragmatische Lösung herbeizuführen, könnte sich empfehlen, diese Frage zunächst mit dem zuständigen…
…siehe auch BFH v. 18.7.73, BStBl. II 1973, 757). Die Entschädigung für die vorzeitige Kündigung zählt nach österreichischem Recht als "Entschädigung für die Aufgabe oder Nichtausübung einer Tätigkeit" auf der Grundlage von § 32 Z. 1 lit. b EStG ebenfalls noch zu den (nachträglichen…
Wird vom ehemaligen österreichischen Arbeitgeber, der eine gerichtlich festgestellte Schuld daran trägt, daß sich der Dienstantritt bei dem künftigen deutschen Arbeitgeber um zwei Monate verzögert hat, der Schaden durch Zahlung des fiktiven deutschen Nettoentgeltes ersetzt, dann unterliegen diese Einkünfte gemäß § 32 Z 1 lit…
…Findet auch auf österreichischer Seite eine Außenprüfung in Bezug auf die in Ungarn geprüften Jahre statt und sollte der österreichische Außenprüfer tatsächlich überhöhte Verrechnungspreise nach Ungarn feststellen, dann setzt die Vornahme einer Gegenberichtigung auf österreichischer Seite nicht die Abwicklung eines internationalen Verständigungsverfahrens mit Ungarn voraus…
…es sich hierbei um völkerrechtliche Verträge handeln muss, die ausschließlich abgabenrechtliche Belange regeln. Auch ein Widerspruch mit einem Amtssitzabkommen einer internationalen Organisation, das nur in einem kleinen Regelungsbereich abgabenrechtlich relevante Bestimmungen enthält, könnte auf der Grundlage von § 299 Abs. 4 BAO behoben werden. Aus diesem…
…wobei die Einleitung eines internationalen Verständigungsverfahrens als Unterbrechungshandlung zu sehen wäre. Das österreichisch-deutsche Doppelbesteuerungsabkommen enthält derzeit noch keine dem OECD-Musterabkommen nachgebildete Anordnung, die das Wirksamwerden der inländischen Verjährungsvorschriften unterdrückt. Eine solche Norm wäre erst in dem geplanten DBA-Durchführungsgesetz vorgesehen. Es ist wohl…
…Ende 2001 eine freiwillige Abfertigung von der österreichischen Konzerngesellschaft ausbezahlt, die dem österreichischen Lohnsteuerabzug unterworfen worden ist, dann ist bei der Beurteilung, ob gemäß dem DBA-Argentinien ein Anspruch auf Lohnsteuerrückzahlung besteht, zu prüfen, ob und gegebenenfalls im welchem Umfang die Abfertigungszahlung in einem kausalen…
…EAS 3221, EAS 3293). Wendet man diese Konzeption auf das gegenständliche Entgelt für eine Tätigkeitsunterlassung an, dann verlangt dies darnach, dass das für aktive Dienstleistungen nach Artikel 15 DBA maßgebende Kausalitätsprinzip nicht auch auf diese Unterlassungsleistungen angewendet wird und dass daher das gesamte Pauschalentgelt im…
…Wortlaut noch auch der Abkommenszusammenhang Anderes verlangen, die im DBA nicht definierten Ausdrücke (hier: "nichtselbständige Arbeit" und "selbständige Arbeit") nach dem innerstaatlichen Steuerrecht des das DBA anwendenden Staates ausgelegt werden. Eine Bestimmung nach dem Vorbild des Art. 3 Abs. 2 OECD-MA fehlt zwar im…
…zum Ausdruck gebracht, dass die Auffassung des Gerichtshofes einstweilen weiterhin angewendet wird. Allerdings kann der Richtlinienaussage nicht eine derart generalisierende Wirkung zugeschrieben werden, dass sie Rechtswirkungen über den seinerzeitigen Anwendungsbereich hinaus entfalten sollte und undifferenziert auch im Bereich des Ausgabenabzuges anzuwenden ist. Denn andernfalls würde…
…Nr. 40/1980, ist die Übung der Vertragstaaten bei Anwendung eines Staatsvertrages, aus der ihre Übereinstimmung über seine Auslegung hervorgeht, bei der Abkommensauslegung durch beide Vertragstaaten zu berücksichtigen. Nach der zwischen Österreich und Deutschland bei der Anwendung des Doppelbesteuerungsabkommens jahrzehntelang einvernehmlich gehandhabten Übung ist dem…
…befasste Finanzamt Eisenstadt einerseits eine Bestätigung verlangen wird, dass die von der österreichischen Lohnsteuer zu entlastenden Teile der betreffenden Zahlungen tatsächlich korrespondierend der deutschen Besteuerung unterzogen worden sind (oder noch werden) und dass andererseits eine Klärung darüber herbeigeführt wird, ob eine Weiterbelastung an die deutsche…
Übernimmt eine österreichische Konzernmuttergesellschaft bei einem Dienstnehmer, der 7 Monate bei ihr, 34 Monate bei einer britischen Konzerngesellschaft und 96 Monate bei einer schweizerischen Konzerngesellschaft gearbeitet hat, im Vergleichsweg die Kosten für eine Abfertigungszahlung, dann unterliegt bei dem nunmehr in der Schweiz ansässigen ehemaligen Konzernmitarbeiter…
…dann wurde mit diesem Tag der Mittelpunkt der Lebensinteressen nach Österreich verlegt. Dieses Sachverhaltsbild wird durch unvorhersehbare Folgeereignisse (wie etwa auch der Eintritt des Todes bei einem nicht schwerkranken 90jährigen Menschen) nicht mehr beeinflusst. Wurde der Lebensmittelpunkt daher (bei "Wegdenken" des kurz darnach eingetretenen Todes…
…des österreichisch-belgischen Doppelbesteuerungsabkommens. Sollte die auf belgischem Staatsgebiet ausgeübte Tätigkeit für die Berechnung des Abfertigungsanspruches herangezogen werden, könnte eine anteilige DBA-konforme Steuerfreistellung in Österreich nur dann stattfinden, wenn der diesbezügliche Anteil des Abfertigungsaufwandes an die belgische Konzerngesellschaft weiterbelastet wird. Auf die vom deutschen…
…8 Z 3 EStG 1988). Wenn daher angesichts der Beendigung der Einkünfteerzielung in Portugal im Jahr 2005 eine Berücksichtigung des im Jahr 2008 eingetretenen Verlustes aus nicht selbständiger Arbeit in Portugal auszuschließen ist, dann kürzen die im Jahr 2008 nachträglich anfallenden Aufwendungen die österreichische Besteuerungsgrundlage…
…OECD-MA nicht nur dann erfasst, wenn sie laufend zur Auszahlung gelangen, sondern auch dann, wenn es sich um eine Einmalzahlung (Abfindungszahlung) handelt (siehe zB EAS 860 und OECD- Kommentar Art. 18 Z 5). Es hat sich indessen gezeigt, dass viele Staaten die Zuteilungsregel des…
…wenn es die österreichische Konzerngesellschaft unterlässt, diesen in Österreich freizustellenden Lohnaufwand an die schweizerische Konzerngesellschaft weiterzubelasten; denn es handelt sich hierbei um (nachträgliche) Entgelte für eine Tätigkeit, deren Nutznießer die schweizerische Konzerngesellschaft war. Die Entgelte dürfen daher aufwandmäßig die Gewinne der österreichischen Gesellschaft nicht belasten…