…der Folge durch Widerruf ihre österreichische Privatstiftung auf, so kann die damit verbundene österreichische Kapitalertragsteuerpflicht auf der Grundlage von Artikel 21 DBA-Schweiz vermieden werden (EAS 2482 vom 28. Juni 2004, wobei allerdings nunmehr das Entlastungsverfahren nach der DBA-EVO, BGBl. III Nr. 92/2005…
…siehe insb. VPR 2010 Rz 189), sind die Zinsenerträge gemäß Artikel 7 iVm Art. 23 Abs. 2 lit. a DBA-Deutschland von der österreichischen Kapitalertragsteuer zu entlasten. Für das Entlastungsverfahren ist die DBA-Entlastungsverordnung (DBA-EVO, BGBl. II Nr. 92/2005), nicht anwendbar, weil diese…
…schweizerischen Personengesellschaft sind die Lizenzgebühren daher als - über die schweizerischen Personengesellschaftsbetriebstätten bezogene - Einkünfte der in Deutschland ansässigen Gesellschafter zu werten. Auf Grund des österreichisch-deutschen Abkommens sind die Lizenzgebühren von der österreichischen Quellenbesteuerung zu entlasten. Das Entlastungsverfahren ergibt sich hierbei aus der DBA-Entlastungsverordnung, BGBl…
…sie dies nur als Bevollmächtigter ihrer Kunden tun. Da zwischen Österreich und Japan derzeit keine besonderen Verfahren für die Abkommensdurchführung vereinbart sind, muss das Entlastungsverfahren nach den allgemeinen Grundsätzen abgewickelt werden, die für die Rückzahlung österreichischer Abzugssteuern gelten. Der Bevollmächtigte kann daher derzeit nicht davon…
…von Artikel 5 DBA-Schweiz) einer schweizerischen Kapitalgesellschaft die Beteiligungsertragsbefreiung im gleichen Umfang zukommen, wie wenn es sich hierbei um eine österreichische Tochtergesellschaft des schweizerischen Unternehmens handelte (EAS 573). Diese Gleichbehandlungsregelung bezieht sich auch auf das Entlastungsverfahren; bei mindestens 25%iger Beteiligung kann daher gemäß …
…Salzburger Steuerdialog") die Bereitschaft zu bekunden, "ein auf § 48 BAO gestütztes Entlastungsverfahren zum Ausgleich der in- und ausländischen Besteuerung einzuleiten, wenn das Vorliegen einer ausgleichsbedürftigen wirtschaftlichen Doppelbesteuerung der anrechnungsbegünstigten Auslandseinkünfte ausreichend dokumentiert wird." Dies vor allem deshalb, weil es als Aufgabe des Ansässigkeitsstaates angesehen wurde…
…BM für Finanzen ist daher bereit, auf Grund eines ausreichend begründeten Antrages ein auf § 48 BAO gestütztes Entlastungsverfahren zum Ausgleich der in- und ausländischen Besteuerung einzuleiten, wenn das Vorliegen einer ausgleichsbedürftigen wirtschaftlichen Doppelbesteuerung der anrechnungsbegünstigten Auslandseinkünfte ausreichend dokumentiert wird. Dazu zählt auch eine ausreichend nachvollziehbare…
…mitzuwirken. Von der Beurteilung dieser Frage hängt ab, ob die Künstlerentgelte zur Gänze oder nur teilweise gemäß den Doppelbesteuerungsabkommen mit den Ansässigkeitsstaaten der Künstler von der österreichischen Besteuerung zu entlasten sind. Für ein solches DBA-Entlastungsverfahren gelten die Regelungen der DBA-Entlastungsverordnung (BGBl. III Nr…
…idR der kompliziertere Entlastungsweg sein; außerdem darf diese Veranlagung nur durchgeführt werden, wenn eine gesonderte schriftliche Erklärung abgegeben wird, dass kein Entlastungsverfahren nach § 240 BAO beantragt wurde, dass sonach nicht der zweite Entlastungsweg gewählt wird (Rz 7828 ESt-RL). Im Übrigen verpflichtet dieser Entlastungsweg sämtliche…
… die Vordrucke können von der BMF-Homepage (www.bmf.gv.at) heruntergeladen werden. Es ist aber derzeit eine komplette Neuordnung des Entlastungsverfahrens bei den österreichischen Abzugssteuern in Planung, die demnächst im Wege einer DBA-Entlastungsverordnung kundgemacht werden soll. 5. Jänner 2005 Für den Bundesminister: Dr…