Werden den in Frankreich lebenden Enkelkindern von ihren in Österreich ansässigen Großeltern Geldbeträge in der Größenordnung von S 400.000,- im Schenkungsweg übereignet, dann ist dieser Vorgang gemäß Artikel 8 des österreichisch-französischen Doppelbesteuerungsabkommens auf dem Gebiete der Erbschafts- und Schenkungsbesteuerung in Frankreich von der…
…vor in Geltung stehenden Abschnitt III des DBA-Liechtenstein 1955 (BGBl. Nr. 214/1956) sind Erwerbe nach einem liechtensteinischen Erblasser in Österreich von der Erbschaftsbesteuerung freizustellen, wenn sie nicht inländisches Grundvermögen oder inländisches Betriebstättenvermögen zum Gegenstand haben. Erhalten daher die in Österreich lebenden Enkelkinder von…
…der Kinder auf die Enkelkinder übergehen soll) österreichische Erbschafts- oder Schenkungssteuer ausgelöst wird, wäre eine aufwendige Untersuchung der tatsächlichen und rechtlichen Gegebenheiten erforderlich, die nicht im ministeriellen EAS-Verfahren vorgenommen werden kann. Allerdings lässt sich folgende vereinfachende Aussage treffen: Wenn in einem derartigen Fall auf…