…Anwälte im Sinn von Art. 14 OECD-Musterabkommen darstellt, wenn eine Übertragung der inländischen Kanzlei in das Vermögen der Personengesellschaft nach den hiefür maßgebenden Grundsätzen des Art. IV Umgründungssteuergesetz erfolgt. Die ausländische Personengesellschaft muss demgemäß in Österreich Erklärungen für die einheitliche und gesonderte Gewinnfeststellung einreichen…
…IV Umgründungssteuergesetz, dann stellt das inländische Anwaltsbüro fortan eine inländische "feste Einrichtung" (im Sinn von Art. 14 OECD-Musterabkommen) der zu der Personengesellschaft zusammengeschlossenen Anwälte dar. Die ausländische Personengesellschaft muss demgemäß in Österreich Erklärungen für die einheitliche und gesonderte Gewinnfeststellung einreichen, in der die Gewinnanteile…