…einzureichen sind. In EStR 2000 Rz 7548 wird im Übrigen unter den dort genannten Voraussetzungen bei den bloß kraft inländischem Zweitwohnsitz unbeschränkt Steuerpflichtigen aus den bereits in EAS 1459 angesprochenen Verwaltungsvereinfachungsgründen keine Erklärungsabgabe mehr gefordert. Seitens des BMF bestehen daher derzeit auch im Fall der…
…Abkommensberechtigung nach Art. 16 DBA besteht (zB "We state to be entitled to the benefits of the Austro-US Tax Treaty under the terms of Art. 16 of that treaty"). 14. April 1998 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…in denen die genaue Höhe der österreichischen Einkünfte angegeben ist, bestehen keine Bedenken, wenn die ausländische Ansässigkeitsbescheinigung auf dem Vordruck im Allgemeinen innerhalb eines Zeitraumes von 1 Jahr vor (EStR 2000 Rz 8023) oder 1 Jahr nach dem Zeitpunkt der innerstaatlichen Abfuhrverpflichtung ausgestellt worden ist…
…ab (§ 4 Abs. 1 der Verordnung BGBl. Nr. 426/1994) - keine materielle Voraussetzung für die Berechtigung zur Freistellung vom Steuerabzug; sie entlastet aber den für den Steuerabzug Haftungspflichtigen von der Verantwortung, den Bestand eines Steuerfreistellungsanspruches des Vortragenden auf andere Weise einwandfrei zu dokumentieren. Haftungsfolgen sind…
…dass im Fall eines steuerlich anzuerkennenden Arbeitsgestellungsvertrages der von den Arbeitsgestellungsvergütungen gemäß § 99 Abs. 1 Z 5 EStG 1988 vorzunehmende Steuerabzug wirtschaftlich betrachtet eine steuerliche Erfassung der den gestellten Arbeitskräften zufließenden Arbeitslöhne darstellt und dass aus dieser Sicht gesehen Artikel 15 des DBA das inländische…
…c BAO jene Besteuerungsfälle aus diesem Rückzahlungsverfahren herausgelöst, in denen "ein Ausgleich im Wege der Veranlagung zu erfolgen hat oder im Fall eines Antrages auf Veranlagung zu erfolgen hätte". Da beschränkt Steuerpflichtige stets die Möglichkeit einer Antragsveranlagung besitzen (in Bezug auf den KESt-Abzug siehe…
…Betriebstätte des ausländischen Arbeitgebers erfolgt, dann sind die auf diese Inlandstätigkeit entfallenden Bezüge gemäß Artikel 9 Abs. 1 des österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens von der inländischen Besteuerung freizustellen. Ist außerdem die im Jahr 1999 geltende Jahreseinkünftegrenze von S 47.000,- (§ 42 Abs. 2 EStG) nicht überschritten…
…000 Euro im Kalenderjahr, dann wird man sich für Zwecke der DBA-Entlastungsverordnung im Allgemeinen nicht damit begnügen können, dass lediglich Kopien von Ansässigkeitsbescheinigungen vorliegen, die bei der auszahlenden Stelle als Beleg für die Inanspruchnahme der Vorteile der Doppelbesteuerungsabkommen herangezogen werden sollen. Vielmehr müssen dem…
…nicht erfasst sind, idR der kompliziertere Entlastungsweg sein; außerdem darf diese Veranlagung nur durchgeführt werden, wenn eine gesonderte schriftliche Erklärung abgegeben wird, dass kein Entlastungsverfahren nach § 240 BAO beantragt wurde, dass sonach nicht der zweite Entlastungsweg gewählt wird (Rz 7828 ESt-RL). Im Übrigen verpflichtet…
…sein sollten. Bei dieser individuellen Sichtweise könnte das Abzugsverbot des § 162 BAO so verstanden werden, dass es nur jene Provisionsteilbeträge trifft, bei denen die Empfängereigenschaft nach wie vor im Dunkeln verbleibt. 24. April 2002 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…einer österreichischen Konzerngesellschaft in der Weise entsandt, dass dies als Fall einer Arbeitnehmergestellung zu werten ist, dann ist es richtig, dass die österreichische Konzerngesellschaft hierfür eine fremdübliche Arbeitsgestellungsvergütung zu leisten hat, die jedenfalls die gesamten Lohnaufwendungen der deutschen Gestellerin zu umfassen hat. Unter der Voraussetzung…
…die ausländische Verwaltung über den maßgebenden Einkünftefluss auch tatsächlich informiert ist, dann bewirkt sie hierdurch, dass der österreichische Zahler der Einkünfte nach österreichischem inländischen Recht den Steuerabzug vornehmen muss. Sie nötigt demnach ihren eigenen Steuerpflichtigen, den abkommensgemäßen Rechtszustand im Rückerstattungsverfahren (beim Finanzamt Bruck-Eisenstadt-Oberwart…
…Richtigkeit der übrigen Angaben zu bestätigen. Die Bereitschaft zur Erteilung von bloßen Ansässigkeitsbescheinigungen ist eine geradezu selbstverständliche Verpflichtung aller DBA-Partnerstaaten. Weigert sich daher die US-Steuerverwaltung eine Bescheinigung auf dem österreichischen Vordruck zu erteilen, dann bewirkt sie damit, dass der österreichische Zahler der Einkünfte…
…zweisemestrigen Lehrgang einen Lehrauftrag angenommen, der in Blockform erfüllt wird und ihre Anwesenheit in Österreich lediglich vier mal pro Jahr jeweils für ein bis zwei Tage erfordert, dann unterliegen die hiefür zufließenden Einkünfte grundsätzlich der inländischen Lohnabzugsbesteuerung. Gemäß Artikel 9 Abs. 1 des Doppelbesteuerungsabkommens mit…
Wird ein in Deutschland ansässiger Mitarbeiter der deutschen Zweigniederlassung einer US-Gesellschaft beruflich für 5 Tage nach Österreich entsandt, dann steht gemäß Artikel 9 Abs. 1 des österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens das Besteuerungsrecht an den auf diese Entsendungszeit entfallenden Bezügen Österreich zu und es ist in…
…in Anspruch zu nehmen. Das Vorliegen eines Ansässigkeitsnachweises ist allerdings derzeit keine materiell-rechtliche Voraussetzung für die Anwendung eines Doppelbesteuerungsabkommens; er kann durchaus über allfälliges Verlangen der Abgabenbehörden auch nachträglich beigebracht werden. 21. September 1995 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…nachträglich hervor, dass ein in der Zeit vom August 2000 bis Ende Jänner 2001 in Prag beschäftigter Dienstnehmer in den USA ansässig war, dann hat der Dienstnehmer gemäß dem DBA-USA Anrecht auf Entlastung von dieser österreichischen Lohnabzugsbesteuerung. Diese Steuerentlastung ist im Wege eines auf §…
…240 Abs. 3 BAO gestützten Rückzahlungsantrag zu erwirken, der beim Finanzamt Bruck-Eisenstadt-Oberwart einzureichen ist (Abs. 6 des Rückzahlungserlasses, AÖF Nr. 63/2002). Dieser Rückzahlungsantrag wird unter den gegebenen Umständen nicht mit der Begründung zurückgewiesen werden können, dass die 5-jährige Rückzahlungsfrist des § 240…
…vor dem Jahr 2010 wieder nach Österreich zurück, dann kann nach den im Verhältnis zur Schweiz in EAS 1845 dargelegten Grundsätzen im Wegzugsjahr eine vorläufige Veranlagung unter Nichteinbeziehung des Veräußerungsgewinnes erfolgen. 08. November 2002 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
Wird von einem österreichischen Bewachungsunternehmen ein in Deutschland in Grenznähe wohnhafter Mitarbeiter aufgenommen, dessen Arbeitsort auch auf österreichischer Seite innerhalb der maßgebenden 30-km-Zone gelegen ist und dem die steuerliche Grenzgängereigenschaft im Sinn des DBA-Deutschland zukommt, dann steht gemäß Artikel 9 Abs. 3…