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EAS 1888Bloße "Büroadresse" in Deutschland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 1482/61-IV/4/0119.07.2001

Beabsichtigt eine österreichische Unternehmensberatungs-GmbH aus Serviceüberlegungen gegenüber den deutschen Kunden bei einem deutschen Steuerberater eine "Büroadresse" einzurichten, wobei die an dieser Adresse einlangende Post von dem Steuerberater nach Österreich weitergeleitet wird, dann wird hiedurch allein keine örtliche Betriebstätte in Deutschland begründet. Denn das österreichische…

EAS 2283Engagement eines niederländischen Orchesters für Konzerte und CD-Produktionen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftJ 191/1-IV/4/0306.05.2003

…Vordruckes ZS-RD1 (deutsch) oder ZS-RE1 (englisch) samt Beiblatt C die Rückzahlung des vorgenommenen Steuerabzuges beantragt werden. Die vom niederländischen Finanzministerium einlangende Bestätigung über die Entlastungsberechtigung würde sodann von Amts wegen an das Finanzamt Eisenstadt weitergeleitet werden. In diesem Fall ist es nicht erforderlich…

EAS 2502US-Firma mit Datenmanagementleistungen für österreichische Kunden
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftN 309/1-IV/4/0416.08.2004

…eine Betriebstätte begründet, dann werden die über diese Schalteinheit laufenden Funktionen (Kennzeichnung und Markierung der von Kunden einlangenden Daten und spätere systematisierte Wiederauffindung der Daten) jedenfalls nicht als bloße Hilfsfunktionen anzusprechen sein, da sie geradezu den wesentlichen Teil der Datenmanagementdienstleistungen bilden. Die Frage kann aber…