…auf Steuerinländer über, mag dieses aus Einlagen bei inländischen oder bei ausländischen Kreditinstituten bestehen, dann unterliegen diese Erbübergänge der österreichischen Erbschaftsbesteuerung, es sei denn, dass sich aus einem Doppelbesteuerungsabkommen eine Freistellungsverpflichtung. 05. August 2004 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…Erdreich zu entsorgen, wobei das Gefahrengut in Österreich geborgen, gefahrengutgerecht umgepackt und sodann nach Deutschland zur eigentlichen Entsorgung abtransportiert wird, dann besteht bereits nach österreichischem inländischen Recht keine beschränkte Körperschaftsteuerpflicht der deutschen Gesellschaft, wenn diese Arbeiten ohne Nutzung einer inländischen Betriebstätte im Sinn von § 29…
…aus der Duldung von Aufzeichnungen und Übertragungen von künstlerischen Darbietungen durch Rundfunk und Fernsehen" dem Quellenstaat ein Besteuerungsrecht zuerkennt. Dieser dritte Satz darf aber nicht isoliert von den übrigen Vorschriften des Absatzes 1, in den er eingebettet worden ist, gelesen und verstanden werden. Der dritte…
…aus der Duldung von Aufzeichnungen und Übertragungen von sportlichen Darbietungen durch Rundfunk und Fernsehen" dem Quellenstaat ein Besteuerungsrecht zuerkennt. Dieser dritte Satz darf aber nicht isoliert von den übrigen Vorschriften des Absatzes 1, in den er eingebettet worden ist, gelesen und verstanden werden. Der dritte…
…vollständig aufzuhellen und zu dokumentieren". Nach Auffassung des BM für Finanzen gilt dieses Prinzip nicht nur für den Abgabepflichtigen selbst, sondern auch für die in § 140 BAO dem Abgabepflichtigen gleichgestellten Abfuhrpflichtigen. 17. Juli 2000 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
Errichtet eine österreichische GmbH, der eine ungarische Produktionsgesellschaft (Lohnveredlung) und eine ungarische Vertriebsgesellschaft als verbundene Unternehmen angehören, in Ungarn ein Waren- und Rohstoffelager, das für umsatzsteuerliche und zolltechnische Zwecke als Niederlassung der österreichischen GmbH in Ungarn registriert wird, dann wird hiedurch nach Auffassung des BM…
…und Wassertransport durch ein Wasserwerk), es ging sonach nicht um Fälle einer bloßen Vermögensverwaltung des Leitungssystems. Der bloße Umstand, dass die Wortwahl bei der Umschreibung des Betriebstättenbegriffes in Artikel 5 DBA-Deutschland und in § 29 BAO nicht ident ist, stellt im Übrigen keinen tauglichen Grund…
…Umstand ebenfalls keine Rechtsmissbrauchsumstände erkennbar. Damit steht unter solchen Umständen § 1 Z 1 der Verordnung BGBl. Nr. 56/1995, einer unmittelbaren Kapitalertragsteuerentlastung anlässlich der Ausschüttung an die genannte deutsche Holdinggesellschaft nicht entgegen. 6. Mai 2005 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…denenzufolge die an die US-Depotbank überwiesenen Gewinnausschüttungen anteilig den ADR-Inhabern steuerlich als deren Einkünfte zuzurechnen sind. Bei solchen Gegebenheiten kann die Herabsetzung der österreichischen Kapitalertragsteuer gemäß dem DBA-USA von 25% auf 15% jedenfalls nicht von der US-Depotbank in ihrem eigenen Namen…
…hat und der über Zweitwohnsitze in Deutschland und in Österreich verfügt, ein im Wege einer Personengesellschaft gehaltener deutscher Grundbesitz zu seinen übrigen, in einer liechtensteinischen Familienstiftung gehaltenen Vermögenswerten eingebracht, so erscheint es gerechtfertigt, durch eine auf § 48 BAO gestützte Ausnahmegenehmigung eine Entlastung von der im…
…den Bürgern des betreffenden Staates gebildet. Unter diesen Umständen ist daher nicht mehr der Frage nachzugehen, ob das Forfaitierungsgeschäft die Auslands(enkel)gesellschaften zu den mit der "Unbedenklichkeitseigenschaft" ausgestatteten Kreditinstituten qualifiziert. 6. Oktober 1995 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  …
Wird von einer österreichischen GmbH unter Verwendung der Kapitalrücklage in Verbindung mit einer Verminderung des Evidenzkontostandes an ihre beiden deutschen Gesellschafter eine Einlagenrückzahlung geleistet, dann stellt dies nach Maßgabe des Erlasses über die steuerliche Behandlung von Einlagenrückzahlungen, AÖF Nr. 88/1998, keine KESt-pflichtige Gewinnausschüttung…
…wenn weiters entweder der Geschenkgeber oder der Geschenknehmer (oder beide) ihren Hauptwohnsitz in Österreich haben. Denn in derartigen Fällen ist es Aufgabe Österreichs als Ansässigkeitsstaat, für eine Entlastung von einer internationalen Doppelbesteuerung Sorge zu tragen. Es besteht die Möglichkeit, bereits vor Durchführung der geplanten Schenkung…
…vertretbar, dass dies der Fall ist, wenn die Höhe der Zahlungen der Sportclubs an die Sportler von den eingehenden Rechtsverwertungsentgelten beeinflusst wird und daher von ihnen abhängt. Einkünfte eines Sportlers für die Duldung von Aufzeichnungen und Übertragungen seiner sportlichen Darbietungen unterliegen nach Artikel 17 Abs…
…nicht einfach ein "Freibrief" erteilt werden kann, dass durch die komplex gestalteten Vorgänge keine Steuerpflicht in Österreich anfallen wird. Denn die erforderlichen Sachverhaltsermittlungen müssten von den örtlich zuständigen Steuerbehörden vorgenommen werden. 10. Februar 1997 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…einer österreichischen Bank eingelegt, kann auf der Grundlage des BMF-Erlasses vom 20. Dez. 1985, AÖFV. Nr. 31/1986, idF 364/1988, die nach Artikel 11 DBA-Niederlande vorzunehmende Entlastung von der österreichischen Quellenbesteuerung durch Steuerfreistellung von der KESt herbeigeführt werden. Allerdings wird nach Abs…
…des schweizerischen Unternehmens keiner inländischen Besteuerung unterliegen. Sollte die österreichische Gesellschaft bei Bau oder Betreuung des Lagers für ihre schweizerische Schwestergesellschaft Leistungen erbringen, müssten auch diese durch Ansatz fremdüblicher Verrechnungspreise abgegolten werden. 26. Juni 1995 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…deutsche Unternehmen nicht über den Rahmen seiner ordentlichen Geschäftstätigkeit hinausgehen. Wie weit dieser "Rahmen der ordentlichen Geschäftstätigkeit" gespannt ist, richtet sich nach den jeweiligen Branchengepflogenheiten. Wenn daher eine österreichische GmbH, die in der Metallbranche tätig ist, im Auftrag eines deutschen Edelmetallwerkes von österreichischen Kunden verunreinigte…
…Deutschland hingegen mit den vermutlich deutlich niedrigeren deutschen Einheitswerten angesetzt wird. Das BM für Finanzen wäre daher bereit, auf die steuerliche Erfassung zu verzichten, wenn seitens des ausländischen Staates Reziprozität zugesichert wird. 24. April 1995 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…sechs Monate übersteigenden Bauausführungsfrist aufrecht erhält; hiebei wird dem im Abkommen mit China enthaltenen Begriff der Bauausführungen gemäß Artikel 3 Abs. 2 der insoweit dem § 29 BAO innewohnende Inhalt beizumessen sein. 23. März 1999 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung: