…weiteres keine Bedenken dagegen erhoben, die auf deutscher Seite anerkannten Richtwerte auch auf österreichischer Seite als Leitlinie zu übernehmen. Auf deutscher Seite sieht die Finanzverwaltung von Beanstandungen des gewählten Dotationskapitals ab, wenn dieses in folgender Höhe gehalten wird. Bis 100 Mio. DM Bilanzsumme ist ein…
…November 1995, Zeichen 17310/1440/5476PM/bf706 wird darauf hingewiesen, dass Ihnen bereits unter EAS 728 die ho. Rechtsauffassung zur Frage der Ausstattung inländischer Zweigniederlassungen deutscher Banken mit Dotationskapital mitgeteilt worden ist. 21. November 1995 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…anzuwenden, vorausgesetzt, dass diese von den betreffenden anderen Staaten im jeweiligen Einzelfall korrespondierend der Besteuerung zugrunde gelegt werden. Vorsorglich wird allerdings darauf hingewiesen, dass die deutschen Dotationskriterien, auf die sich die EAS 728 bezieht, vermutlich nur bis Mitte 1996 in Deutschland Gültigkeit besitzen werden, um…
…ist auf der Grundlage von Z 20 des OECD-Kommentars zu Artikel 7 des OECD-Musterabkommens in der Frage des erforderlichen Dotationskapitals der Niederlassung eine international "verträgliche Methode" bei der Problemlösung zu suchen. Denn was auf österreichischer Seite als nicht zu verzinsendes Dotationskapital anzusetzen ist…