…wenn darin der beschränkten Steuerpflicht unterliegende Unterhaltungsentgelte enthalten sind. Es ist wohl richtig, dass sowohl die Zahlung der Diskothek als auch die Zahlung der österreichischen Agentur anteilige Unterhaltungsentgelte beschränkt steuerpflichtiger Künstler beinhaltet und damit die Steuerabzugsvoraussetzung erfüllt. Doch kann es nicht Sinn der Künstlerdurchgriffsklausel sein…
Werden von einem österreichischen Unternehmer in Ungarn ansässige Models (Mannequins) für Auftritte in österreichischen Diskotheken auf Werkvertragsbasis engagiert, unterliegen die hiefür gezahlten Vergütungen gemäß § 99 Abs. 1 Z 1 EStG der inländischen Abzugsbesteuerung. In Artikel 7 des DBA-Ungarn hat sich allerdings Österreich verpflichtet…
Werden von einer deutschen Agentur Darsteller zur Verfügung gestellt, die bei inländischen Events einer von einer inländischen GmbH betriebenen Diskothek auftreten (Oktoberfestparties, Männerstriptease, Schlammschlachten), dann kann das an die deutsche Agentur für deren Leistungen zu zahlende Entgelt auf der Grundlage von Artikel 4 DBA-Deutschland…