…Abs. 1 DBA-CSSR ist für die vorliegenden Besteuerungsfälle nichts zu gewinnen; denn nach dieser Bestimmung ist eine unterschiedliche Besteuerung aus Gründen der Staatsbürgerschaft unzulässig, eine Differenzierung aus Gründen der Ansässigkeit ist aber erlaubt. Da auch österreichische Staatsbürger, die in Znaim ihren einzigen Wohnsitz haben…
…oa. Privilegien entgegenstehen, zumal die oa. völkerrechtlichen Übereinkommen in diesem Zusammenhang keine Differenzierung treffen. Pensionen internationaler Organisationen, die auf Grund eines Privilegienabkommens von der Besteuerung in Österreich freizustellen sind, sind nur dann für die Ermittlung des Steuersatzes der auf die übrigen Einkünfte entfallenden Steuer anzusetzen…
…Quellen stammende Einkünfte entfällt. Die Höhe der anrechenbaren tschechischen Quellensteuer ist aber auch in diesem Fall mit 5% des Bruttobetrags der als Lizenzgebühren zu qualifizierenden Leasingraten begrenzt, da die vertragliche Grenze des Quellenbesteuerungsrechts bei Lizenzgebühren mangels anderweitiger Differenzierung in Art. 12 Abs. 2 DBA Tschechien…
…2) und kann nicht in eine wirtschaftsstörende Diskriminierung umgedeutet werden. Im Übrigen bestünde jederzeit die Möglichkeit, die kritisierte Differenzierung dadurch zu beseitigen, dass die Sonderbehandlung der liechtensteinischen Beteiligten aufgegeben wird. Tiefergehendere Auseinandersetzungen mit dem gegenständlichen Themenkreis könnten allerdings im Rahmen des EAS-Verfahrens nicht angestellt…