…1952 des US-Master Tax Guide bedeutet OID den Differenzbetrag zwischen dem Ausgabepreis und dem Einlösungswert eines Wertpapiers) behandelt und dementsprechend einer 30%igen US-Abzugsbesteuerung unterzogen werden. Die in Ihrer Anfrage erwähnten und offenbar Gegenteiliges aussagenden telefonischen Auskünfte des IRS-National Office in Washington…
…der Slowakei nicht zur Gänze der Besteuerung unterzogen, dann erhebt sich die Frage, ob die Differenzbeträge tatsächlich eine Abgeltung für die auf slowakischem Gebiet ausgeübte Tätigkeit darstellen; denn die Nichterfassung in der Slowakei könnte beispielsweise darauf zurückzuführen sein, dass darin eine Abgeltung für Tätigkeiten in…
…bedingter Verpflegungsmehraufwand anfallen. In solchen Fällen kann daher der Differenzbetrag zwischen dem Inlandstagessatz und dem höheren Auslandstagessatz als Werbungskosten abgesetzt werden (Hinweis auf LStR 2002 Rz 313). Weitere Einzelheiten des Besteuerungsfalles müssten bei Bedarf mit dem örtlich zuständigen österreichischen Finanzamt abgesprochen werden. 13. Juni 2002…
…dem hierdurch erzielten Veräußerungsgewinn (30) ebenfalls Rumänien zu. Wird allerdings nach rumänischem Recht sowohl der erzielte Veräußerungsgewinn (30) als auch der Differenzbetrag zwischen Strike-Price und Börsenpreis zum Zeitpunkt der Optionsausübung (40) als "Income from Investment" behandelt und wird sonach unter Berufung auf Artikel 13…
…weder nach inländischem Recht noch nach Art. 12 DBA-Schweiz, sodass keine Steuerpflicht der schweizerischen Gesellschaft in Österreich besteht. Jener Differenzbetrag, der der österreichischen Gesellschaft nach Abzug der an die Schweiz abzuliefernden Beträge von den Leistungsentgelten der Endverbraucher verbleibt, müsste aber eine fremdverhaltenskonforme Abgeltung der…
…durch den Arbeitgeber wohl ein zusätzlicher Vorteil aus dem Dienstverhältnis liegen. Dennoch kann von einer Einbeziehung des oft nur schwer im Vorhinein ermittelbaren Differenzbetrages (hier: angenommen 5.000 Euro) in die Steuerbemessungsgrundlage Abstand genommen werden, wenn durch eine solche Einbeziehung lediglich eine Erhöhung des Anrechnungshöchstbetrages…
…Gesellschaft in einer Weise aufrecht bleibt, dass die Auslandstätigkeit als im inländischen Firmeninteresse gelegene Fortbildungsaktivität aufzufassen ist, dann bleibt der Dienstnehmer mit den "Differenzbeträgen" weiterhin in Österreich steuerpflichtig. Die Steuerpflicht gründet sich bei Wohnsitzaufgabe im Inland auf den Verwertungstatbestand des § 98 Z 4 EStG 1988…