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6 Treffer1431 msnur geltende Fassungen
EAS 1463Österreichische Pensionsabfindung nach Wohnsitzverlegung nach Tschechien
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftH 677/1-IV/4/9905.07.1999

Wechselte ein Dienstnehmer einer österreichischen Tochtergesellschaft mit schwedischer Konzernspitze nach über 20jähriger Dienstzeit im Jahr 1992 unter Wohnsitzverlegung zur Prager Konzerngesellschaft und erhält er im Jahr 1999 von seinem ehemaligen österreichischen Arbeitgeber eine Pensionsabfindung, so ist der österreichische Arbeitgeber nach österreichischem innerstaatlichen Recht zum Lohnsteuerabzug…

EAS 3452Steuerpflicht einer NATO-Pension
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft2024-0.237.15410.07.2024

…d des Abkommens erfasst, als sie auf eine Tätigkeit beim Verbindungsbüro in Wien zurückzuführen sind. Wurde der Steuerpflichtige während seiner Dienstzeit bei der NATO also nicht ausschließlich für das Verbindungsbüro in Wien tätig, ist die Steuerbefreiung zu aliquotieren, da in Österreich unbeschränkt Steuerpflichtige hinsichtlich anderer…

EAS 2678Signing-Bonus und Entgelt für die Verpflichtung zu einem Konkurrenzverbot
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0024-IV/4/200623.01.2006

…es mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden ist, im Voraus zufließende Einkünfte, die die gesamte Dienstzeit betreffen, im Vorhinein sachgerecht aufzuteilen und dass nachträgliche Berichtigungen auf Grund der tatsächlichen Aufenthaltszeiten in den verschiedenen Ländern ebenfalls zu einem kaum zu rechtfertigenden Verwaltungsaufwand führen, könnte es sich empfehlen, diese…

EAS 2872Altersteilzeitregelung für einen deutschen Beamten
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0746-IV/4/200717.08.2007

Bezüge, die ein Arbeitgeber bei Inanspruchnahme einer Altersteilzeitregelung in der dreijährigen Ruhephase zur Auszahlung bringt, zählen weder zu den "Ruhegehältern" noch zu den "Anderen Einkünften" im Sinn des DBA-Deutschland, sondern sind nachträgliche Vergütungen für dem Arbeitgeber in der dreijährigen Einarbeitungsphase erbrachte Arbeitsleistungen (siehe EAS…

EAS 628Dienstvertrag mit schweizerischem Arbeitgeber und Hauptarbeitsgebiet in den Oststaaten
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftC 30/79/1-IV/4/9524.04.1995

  Tritt ein in Österreich ansässiger Arbeitnehmer in die Dienste einer schweizerischen Firma und befindet sich sein Hauptarbeitsgebiet in Ländern des ehemaligen Ostblockes, so unterliegen nach dem DBA-Schweiz die Bezüge grundsätzlich der Besteuerung in Österreich; aus der österreichischen Besteuerungsgrundlage sind nur jene Bezugsteile zugunsten…

EAS 149Einjährige Dienstnehmerentsendung nach Deutschland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 1482/26-IV/4/9220.07.1992

  Entsendet eine österreichische Kapitalgesellschaft, die in Deutschland über keine Betriebstätte (z.B. Niederlassung, länger als 1 Jahr dauernde Baustelle) verfügt, zwei in Österreich ansässige Dienstnehmer mittels Entsendungsvertrag für die Dauer von 1 Jahr zur Dienstableistung nach Deutschland, wobei etwa zweimal monatlich Familienheimfahrten nach Österreich…